Dienstag, 16. November 2021

Trennungsfamilien zurück in die Steinzeit?

Vom Väteraufbruch für Kinder e. V.

Schon um 1975 fanden wir, Klassenkameraden und ich einige Stellen im Ehe- und Familienrecht äußert suspekt. Das ist doch erschreckend, was es an Möglichkeiten gibt, sich vorzustellen, wenn es um Treue geht und ob Freundinnen auch ehrliche Häute sind. Die Diskussionen um Abtreibung und die Fristenlösung waren ja bereits im Gange und zeitigten Unverständnis, wieso Frauen - aus der "Emanzenwelt" - das für sich nur in Anspruch nehmen wollen und die Väter das nichts anginge. Das verstößt doch gegen die guten Sitten. 

Heute steht folgendes im § 1592, BGB

Vaterschaft: Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586), in Kraft getreten am 01.09.2009

Bürgerliches Gesetzbuch. Vom 18. August 1896
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt.

Nun ist das denn nicht die einzige Tatsache, dass Vater eines Kindes der Mann ist, der es gezeugt hat, wobei im Text die Formulierung steht: den Beischlaf vollzogen hat bzw. "beigewohnt hat" und das entspricht doch dem allgemeinen Verständnis jedes normal denkend und fühlenden Menschen. Es gibt keinen Nachwuchs ohne Frauen und ohne Männer. Was bis heute herumfabuliert wird, ist doch von Menschen die keinen Verstand mehr im Hirn haben. Von "Retortenkindern",
 "Leihmutterschaft" wie "Samenspender" ist dabei nicht die Rede und das muss keiner für sich bejahen wollen oder gar sollen, auch wenn die Medizin Wege zu haben glaubt oder die Politik anderes definiert hat oder sehen will. Als ob denn Norme und Werte nur einerlei sind. Das sind sie nicht, keinesfalls.

Wer frühere Fassungen nachlesen möchte und wer die Änderungen nachverfolgen will dem habe ich zwei Quellen hier. Da ich auch gerne mal alte Zeilen lesen, hier eine sehr gute Auflistung zum BGB über Einzeljahre im Bürgerliches Gesetzbuch (koeblergerhard.de)Bürgerliches Gesetzbuch, Auflistung sämtlicher seit 1896 entstandenen Fassungen:

Hier zum Jahr 1975 und BGB § 1592:

I. Eheliche Abstammung

§. 1591. Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wird, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat; dies gilt auch, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. Das Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Manne empfangen hat.

Es wird vermuthet, daß der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt habe.

§. 1600o. Als Vater ist der Mann festzustellen, der das Kind gezeugt hat.

..... Jahr 1990

§. 1591. Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wird, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat; dies gilt auch, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. Das Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Manne empfangen hat.

Es wird vermuthet, daß der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt habe

..... Jahr 2000
Abstammung
§. 1591. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
§. 1592. Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d gerichtlich festgestellt ist.
Bürgerliches Gesetzbuch (koeblergerhard.de)

................. Was sind das für Sichtweisen gewesen in der Politik, von Politiker, die zu solchen Einbußen geführt haben, denn auch das Kindeswohl wurde immer mehr in den Hintergrund geschoben. Kein normal denkender Mensch hält diese Abstriche 1970 bis heute doch für vernünftig und natürlich, kann das doch gar nicht mehr für vernünftig halten. Kinder werden damit ebenso nur auf den Paragraphen reduziert. Das Wesentliche und Naturrechtliche wird wegdefiniert.

Die biologische Vaterschaft ist heute schon nicht erwähnenswert? Meines Erachtens verletzt das gleichsam die Rechter der Kinder und das Kindeswohl, das ja meist nur schwammig dahergebracht wird als lediglich rechthaberische Keule gegen die Männer und Väter, was sie nicht alles vermeintlich nicht tun und vernachlässigen. 

Für mich gehört die Wahrheit zum Anstand und den guten Sitten. Ist nicht anderes nur sittenlos! Keine Mutter hat doch per se gegenüber den leiblichen Kindern mehr Recht oder irgendwelche Vorrechte gegenüber dem leiblichen Vater. Die biologischen Bedingtheiten und Gegebenheiten sind nicht veränderbar.

Die römisch-katholische Position

„Ehe für alle“ ist naturrechtswidrig und widerspricht der menschlichen Vernunft

Auf andere Weise versuchen es deutsche Politiker, deren vornehmste Aufgabe eigentlich die Wahrung des Gemeinwohls sein sollte und nicht der Tanz nach der Pfeife der „Dikatatur des Zeitgeistes“ und des Relativismus (Benedikt XVI.). Den Kopf schütteln kann man dabei nur, wenn sogar Politiker der „C“-Parteien für die „Ehe für alle“ gestimmt haben - 

Als naturrechtliches Institut hat die Ehe einen Wesenskern, der nicht zur Disposition steht. … Zum Wesen gehört auch das naturrechtlich begründete Erziehungsrecht der Eltern, wobei es für eine gesunde Entwicklung im Normalfall wesentlich ist, dass die Kinder von Vater und Mutter betreut werden“ (Waldstein, 114).

kathnews

Viele dieser Entwicklungen sind längst bedenklich geworden und selbst Kritik, die mir aus 1990 noch geläufig eher war, ist fast wie verschwunden. Natürlich müssen Menschen Position beziehen, aber selbst zu Grundsatzfragen haben die meisten wohl Scheu gehabt. Männer müssen zahlen, haben kein Recht auf die Kinder oder Frauen haben Hass, die ihren Ex in den Knast wünschen. Wieso? Der habe ein Auto, sie keins, und will an dieser Stelle nicht mehr schreiben. Frauen, Mütter heute sind kriminell, sie nutzten die Schräglage zu gerne nur aus. Und sie lügen und betrügen und warum sollten das die Unarten von Männern sein?

Immer wieder auch ist festzustellen, dass junge Mütter mit Auto am Kindergarten sind, die Kinder mit dem Auto hinbringen und auch wieder mit Auto abholen. Ist halt ein Stadtteil. Liegt es daran? Vor Jahren stellt ich fest, dass mehr Männer in mittleren Jahren mit Fahrrad unterwegs waren oder ganz einfach zu Fuß, weit in der Überzahl Frauen mittlerer Jahre mit Auto, hupen, kreischen, drohen, sitzen mit dem Handy in der Hand im fahrenden Auto, sind herrisch, und eine drohte jemandem, "dem sollte man die Hunde nachjagen".

9 Verbände fordern die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.

Kindeswohl darf keine politische Verhandlungsmasse sein.

Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, Vereine und Initiativen, die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.

Im Sondierungs-Ergebnispapier haben sich die Ampel-Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgenommen, das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Erkenntnis endlich und überfällig in der Politik angekommen ist.

Insbesondere begrüßen wir das Bestreben der FDP, mit dem „Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall“ einen Paradigmenwechsel einzuleiten, der den Bedürfnissen und dem Recht unserer Kinder auf beide Eltern auch nach Trennung endlich gerecht wird und damit erstmals in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen soll. Wir begrüßen weiterhin, dass vom gesetzlichen Regelfall paritätischer Betreuung auch zukünftig dann abgewichen werden kann, wenn es dem Wohl der Kinder widerspricht. Dieses kann bei psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt, Verwahrlosung oder bei größeren Entfernungen zwischen den elterlichen Wohnungen gar nicht anders sein. Auch müssen Gerichte in solchen Fällen weiterhin die Möglichkeit haben, im Sinne betroffener Kinder auch gegen das Wechselmodell zu entscheiden.

Zugleich betonen wir, dass es eines Quantensprungs in der elterlichen Betreuung auch nach Trennung und Scheidung bedarf. Mit den gesetzlichen Änderungen soll auch ein deutliches Signal an Familiengerichte, Jugendämter, Familienberatungsstellen und Fachkräfte gesendet werden, dass Kontaktabbrüche zu Elternteilen und damit auch zu Großeltern, oder die Unterteilung in Eltern erster und zweiter Klasse von Politik und Gesellschaft mehrheitlich nicht mehr gewollt sind. Unseren Kindern werden mit dem heutigen Familienrecht zu oft und zu leicht große Teile ihrer Identität und ihrer Biographie, ihrer Vertrauens-, Orientierungs-, Kontakt- und insbesondere ihrer Schutzpersonen genommen.

Die heutige Gesetzgebung verhindert eine Vielfalt an Betreuungsmodellen und manifestiert noch immer das sogenannte „Residenzmodell“. Das bedeutet, dass das Prinzip „Einer erzieht, einer bezahlt“ noch immer gängige Praxis ist.

Mit der Abkehr von der derzeitig einseitigen und nicht mehr zeitgemäßen Praxis des „Residenzmodells als Regelfall“ sollten mehrere gesetzliche Änderungen einhergehen. Es sollte neben „alleinerziehend“ auch eine Familienform „getrennterziehend“ eingeführt werden, zu der bereits heute die meisten Trennungseltern zählen, nur nirgends erfasst oder benannt werden. Im Mikrozensus sollen auch Getrennterziehende statistisch erfasst werden. Das Unterhaltsrecht muss so ausgestaltet werden, dass es einen Anreiz zur gemeinsamen Betreuung leistet. Dieses wäre endlich zeitgemäß und kindeswohlorientiert. Es bedarf von den zukünftigen Koalitionspartnern einer echten Reform des Familienrechts, die bindungsfürsorgliches Verhalten gegenüber den Kindern als Leitmotiv betrachtet.

Alleinerziehende, wo der leibliche andere Elternteil unauffindbar, verstorben oder erziehungsunfähig ist, brauchen andere finanzielle Unterstützung als bisher, währenddessen die strukturelle und kulturelle Abkehr des grundsätzlichen Alleinerziehendenmodells hierfür Mittel freimachen könnte durch Entlastung der öffentlichen Betreuungsinfrastruktur und durch höhere Erwerbsbeteiligung von berufstätigen Müttern mit den bekannten positiven Effekten für persönliche, wirtschaftliche Eigenständigkeit, Teilhabe am Wirtschaftskreislauf sowie erhöhte Steuereinnahmen.

Die hier dargestellten Veränderungen im Familienrecht wären ein wichtiger Baustein, um insbesondere Frauen und Mütter im Zuge der Gleichberechtigung und auch im Sinne der „gemeinsamen Sorgeverantwortung von Mutter und Vater auch nach Trennung und Scheidung“ zu unterstützen. Die gemeinsame Sorge auch nach Trennung und Scheidung sehen beispielsweise B90 / Die Grünen als „Voraussetzung für Chancengleichheit und Gleichberechtigung der Geschlechter“ (Bundestagswahlprogramm S. 100 [Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken]). Die Grünen fordern darin auch zu Recht, dass „insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung und Sorgearbeit in der Familie übernehmen und Arbeit geschlechterneutral aufzuteilen“. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Grünen diese Überzeugung nach Trennung und Scheidung aufgeben und Eltern in Elternteilen erster und zweiter Klasse aufteilen wollen.

Auch die SPD betont in ihrem Wahlprogramm die „gleichstellungsorientierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Alle Parteien erkennen somit, dass in einer zeitgemäßen, gleichstellungsorientierten Familienpolitik, die darüber hinaus unsere Kinder im Blick behält, echte Reformen im Familienrecht nur konsequent sind. Das „LEIT“-Bild Doppelresidenz / Wechselmodell ist die konsequente Fortsetzung im Lebenslauf einer zeitgemäßen, gleichstellungsorientierten Familienpolitik; darüber hinaus die konsequente und längst überfällige Umsetzung der Resolution 2079 des Europäischen Parlaments aus 2015. Der Blick ins europäische Ausland belegt, dass Mütter mit Erwerbstätigkeit deutlich besser im Wirtschaftsalltag eingebunden sind, wo Väter den Familienalltag aktiv mitgestalten. Unsere am besten ausgebildete Generation an Frauen und Müttern, die wir jemals hatten, wird in der Bundesrepublik Deutschland noch immer nach Trennung gezielt behindert.

„Den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern“ – das propagieren neben der Vorstandsvorsitzenden des Verbands berufstägiger Mütter e.V. (VBM), Cornelia Spachtholz, inzwischen immer mehr AkteurInnen und EntscheidungsträgerInnen und das sollte für den gesamten Lebenslauf – auch nach Trennung – gelten. Die künftigen Koalitionspartner sind somit gefordert, auch nach Trennung und Scheidung der Eltern nicht weiter in alte Rollenbilder zu verfallen, welche insbesondere Mütter gezielt in antiquierte Rollenmodelle drängt und Retraditionalisierung, Armut und Altersarmut insbesondere von Müttern fördert. Die gegenwärtige Praxis erzeugt Spaltungen und Diskriminierungen, wie man sie eher an populistischen Rändern erwarten würde. Dies findet längst nicht mehr die Akzeptanz in der Bevölkerung und ist in einer Zukunftskoalition endlich zu überwinden.

Wo sich Eltern nach Trennung streiten, muss die Politik die derzeitige Praxis „Mama ODER Papa“ dringend verändern und die „faktische Kapitulation von Familiengerichten und Helfersystem“ beenden. Wo immer es geht, müssen Eltern – notfalls sanktionierbar – auch durch zwingende Beratung / Mediation/ Coaching in die Lage versetzt werden, ihrer gemeinsamen Sorgeverantwortung ihren Kindern gegenüber gerecht zu werden. Konzepte dafür sind umfangreich vorhanden und international erprobt.

Zusammenfassend möchten wir die Parteien ausdrücklich ermutigen, sich nicht von Partikularinteressen von Lobbygruppen, welche nicht das Wohl der Kinder im Blick haben, aus dem Konzept bringen zu lassen. Zugleich ermutigen wir die Träger der Familienhilfe und Sozialverbände, die Förderung gemeinsamer Betreuung zu wagen. Dieses ist die beste Vorbeugung vor Vernachlässigung, Überforderung und materieller Not. Nicht die gemeinsame Betreuung ist "anspruchsvoll" und herausfordernd, sondern das Alleinerziehen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass in Zukunft die Sorge häufiger auf mehr Schultern lastet, als dies heute der Fall ist. Dies sind wir unseren Kindern schuldig. Es ist an der Zeit, Deutschland in Europa familienrechtlich endlich ins 21. Jahrhundert zu holen und eine zeitgemäße, grundrechtskonforme und kindeswohlorientierte Rechtsordnung zu schaffen. Nichts weniger erwarten die unterzeichnenden Verbände.

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Koalitionsverhandlungen: Trennungsfamilien zurück in die Steinzeit? - 12.11.2021

Das Kindeswohl darf keine Verhandlungsmasse sein Die vereinbarte Vertraulichkeit der Koalitionsverhandlungen bekommt erneut Risse. Bereits zum zweiten Mal scheinen die Grünen bestimmte Lobbygruppen dazu aufgerufen zu haben, die Koalitionsverhandlungen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Thema diesmal: Familienpolitik, konkret, das Wechselmodell. Ziel ist es offensichtlich, den Stillstand der letzten 8 Jahre weiter zu zementieren.


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