„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln.
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.“
Ergänzung, 23.12.: Papst Leo XIII., Enzyklika “Sapientiae christianae”: “Wenn aber die Gesetze des Staates mit dem göttlichen Recht in offenbarem Widerspruch stehen, … dann ist Widerstand Pflicht und Gehorsam Verbrechen..”
Wenn aber die Gesetze des Staates mit dem göttlichen Recht in offenbarem Widerspruch stehen, wenn sie der Kirche Unrecht zufügen oder den religiösen Verpflichtungen widerstreiten oder die Autorität Jesu Christi in seinem Hohenpriester verletzen, dann ist Widerstand Pflicht und Gehorsam Frevel, und das selbst im Interesse des Staates, zu dessen Nachteil alles ausschlägt, was der Religion Abbruch tut. Kathpedia
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und noch zwei Anmerkungen
Auf seine Initiative wurde am 28. Oktober 1970 die Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK) gegründet. Damals war ich gerade so um 16 Jahre alt. Immer war jedoch auffallend, dass nicht alles einem sympathisch sein muss und ob es um bodenständiges geht oder abgehobene Debatten.
Der Zusammenhang zu ZD und KDV zeigte immer auch wieder bizarre Blüten und Extreme zu politisch überdrehten Ansprüchen. Dem gegenüber wurde von öffentlicher und politische Seite auch gerne mit boshaften Unterstellungen gearbeitet, worin die persönlichen Beweggründe Betroffener kaum respektiert und wertgeschätzt wurden. Andere redeten von Zurückhaltung dem gegenüber, denn es sei ja staatlich kontrolliert und ist nur ein anderer Fittich erneut.
Heinemann stand dem sogenannten Radikalenerlass vom 28. Januar 1972, der den Öffentlichen Dienst vor Verfassungsfeinden schützen sollte, ablehnend gegenüber. Er hielt das geltende Beamtenrecht für ausreichend, da dieses von Beamtenbewerbern ebenfalls ein dauerhaftes Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung verlangte.
Der "Maulkorberlass" machte durchaus einigen zu schaffen, was das werden sollte und ob denn die BRD wirklich so ein maroder Staat ist. Phobien oder auch Hetze machen bekanntlich nichts besser. Ich erinnerte mich beim Lesen heute an die Nachrichten damals, als eben dem Nein von Heinemann Erfolg beschieden war. Erleichterung war spürbar aber auch Kommentare wie, wir sind doch in der Technik, oder hätte uns das kümmern müssen? Über den politischen Anspruch der Menschen reden und ihre abgedrehten Vorstellungen , wäre allemal auch heute ein eigenes Thema. Manche spekulieren ja über die neue Räterepublik per Losverfahren. Eigenartige Wünsche, denn mit Chancengleichheit und demokratischem Vorgehen hat das wenig bis nichts zu tun. Es ist und bleibt nur Elitedenken.
Wegen seiner juristischen Kompetenz wurde Heinemann bald überregionaler Rechtsberater der Bekennenden Kirche und Sprecher der Synodalen (Kirchenabgeordneten) des Rheinlands in der Bekennenden Kirche. Als solcher nahm er 1934 an der Barmer Bekenntnissynode teil und überarbeitete die Barmer Theologische Erklärung mit.
"Wir haben 24 Politikern der CDU/CSU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen sachliche Fragen zur Legalisierung der Beschneidung von Jungen und männlichen Babys gestellt. Die Originalanfrage ist im Anhang 1 aufgeführt. Die Linke wurde nicht angeschrieben, weil deren Politiker sich mehrheitlich gegen die Legalisierung der Beschneidung von Jungen und männlichen Babys ausgesprochen haben. Von diesen 24 Abgeordneten haben lediglich 4 geantwortet, also gerade einmal jeder sechste. Bei diesen 24 angeschriebenen Abgeordneten waren 4 Spitzenpolitiker, die Bundesjugendministerin Kristina Schröder, der Vorsitzende der SPD Sigmar Gabriel, der Bundesaußenminister und bis 2011 Bundesvorsitzende der FDP Guido Westerwelle und der erste Parlamentarische Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
" Jugendministerin Kristina Schröder ließ eine Antwort zukommen. Sie betonte, dass es ihr ein besonderes Anliegen sei, dass Mädchen nicht beschnitten werden. In der ganzen 64-zeiligen Antwort wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht ein einziges Mal genannt."
Manndat und weitere bemängeln das Unrecht und das nur zurecht. Die erst politisch konstruierte Ungleichheit soll Respekt vor der Tradition zum Ausdruck bringen.
Und da sind bemerkenswerte Begründungen, die vor Jahrzehnten um Mitte 1970 und später bereits in der verbandlich konfessionellen Jugendarbeit formuliert waren im Zusammenhang der Babytaufe, so ich mich noch vage daran erinnern kann. Allerdings weckte es doch auch Erstaunen, denn christlichen, römisch-katholischen Familien darf die Kindertaufe doch nicht befremdlich sein sondern selbstverständlich. Warum sich doch manche von den vorgebrachten Argumenten einwickeln haben lassen, Kinder können sich nicht selber entscheiden, was ja stimmt, und es solle doch so lange gewartet werden und nicht Babys schon von klein auf auf die Religion festlegen.
Aus eigenen Reihen war dieser Einwand m.W. natürlich nicht, wohl es manchen doch Überlegungen Wert zu sein schien. Was steht denn einem katholischen Glaubensbekenntnis als Familie entgegen? Nicht das Geringste. Da ist oft auch Zwietracht gesät worden und mancher wissen wollte, woher diese Meinungen und Vorschläge denn kommen. Mit ihm, Kentler (Jugendtheorie, Jugend und Sozialarbeit), ist ein Verursacher genannt: Tagesspiegel Warum die Uni Hannover Helmut Kentler gewähren ließ.
Um 1970/1980 waren immer mal wieder Spielfilme des Orientalen im Fernsehen zu sehen und oft genug war aus dem Feld der jungen Menschen zu vernehmen, wir sind doch nicht bei den Eunuchen, was das für blödsinnige Filme sind. Und die Nachrichten berichten wöchentlich von Gewalt im Nahen Osten.
Hier nun die Ärztekammer Dänemarks, die sich aktuell gegen die Beschneidung von Jungen ausspricht.
" ... ethisch inakzeptabel ist, wenn der Eingriff ohne die informierte Zustimmung der Person, die den Eingriff vornimmt, durchgeführt wird. Die Beschneidung sollte daher nicht durchgeführt werden, bevor der Junge die Kompetenz erworben hat, den Eingriff selbst zu wählen."- Manndat
Das Orwellsche Doppeldenk hat sich zu sehr in die Politik schon eingenistet und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird damit ausgehebelt. Mit logischem Denken hat dies nichts mehr gemein und besonders abscheulich ist es doch, wenn dann vom Missbrauch bei Mädchen in Afrika berichte wird, was ja enorm noch betont wurde in den Jahren vor der "Plandemie".
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