Nun werden gewiss manche der Faktenfinder alles Mögliche besser wissen. Meist sind dann Behauptungen, Leser verstünden nur nicht richtig und würden falsch interpretieren. Das fällt immer wieder mal auf und eigenartig häßlich ist das. Den Urhebern wird kein Glaube geschenkt? Wie kann das denn sein. Die Presse habe ihn, Dr. Robert Malone, der #Erfinder der #mRNA-Impfung sogar ignoriert sagt er. Ist das nicht unvorstellbar? Hier somit der direkte Beitrag und Dr.Malone persönlich.
mit B) Professor Stöcker und Antigenimpfung
C) Impfung "to go" im Wirtshaus: der Herr Minister aus Bayern
hat wohl den hm..... verloren?
Und wie einige User hinweisen, in der Tat mehrfach hat dieser das angesprochen.
Hinzu mit dem Hinweis: "Sitzung 60: Die Zeit ist kein flacher Kreis" beim Coronaausschuß vom 9.7., Dr.Malone im Interview ab 2:20, https://youtu.be/Jtc-_0tkeog
Dass das Spikeprotein gefährlich ist haben schon Dr. Wolfgang Wodarg und Prof. Sucharit Bhakdi betont. Die Folgen und Impfschäden sind vielfältig und oft auch tödlich (Thrombosen). Ein dunkles Kapitel in der Medizingeschichte!
Prof.Stöcker war vor Monaten schon einigen bekannt geworden und nach kurzen Berichten waren die Nachrichten erst vorwurfsvoll und er ist dann von der Presse nicht mehr erwähnt worden. Hier ebenso ein aktuelles Video und Gespräch zur Impfung und sein Serum mit dem Antigen.
Vom RKI ist er ja angezeigt worden und auf seiner Homepage sind einige seiner Klarstellungen dazu zu finden. Eine lautet, er sei Arzt und habe die Erlaubnis und Befugnis Patienten zu behandeln. Seine Widersacher seien damit gemeint.
Auszugsweise
Herr Prof. Lauterbach!
Nach unserer Verfassung (!!!) hat der Arzt das Grundrecht zum Behandeln eines Patienten mittels Substanzen, die er sich selbst hergestellt hat. Dieses Grundrecht darf der Staat nicht einschränken. Der Arzt darf die Substanz selbst anwenden, aber nicht an einen anderen Arzt weitergeben (das wäre ein „In-Verkehr-Bringen“ und erst dann gilt das Arzneimittelgesetz mit allen Verordnungen und Bestimmungen).
Die Befähigung zur Selbstherstellung und Anwendung einer Substanz durch den Arzt an seinem Patienten wurde vom Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 16.02.2000 (Az. 1 BVerfG 420/97) ausdrücklich bestätigt.
Wenn Sie mir weiter vorwerfen, Herr Lauterbach, illegal zu handeln oder wenn Sie mir im Falle der Lübecker Anti-Corona-Impfung weiterhin öffentlich Körperverletzung unterstellen, werde ich Sie wegen böswilliger Verleumdung verklagen. Vielleicht machen Sie sich mit der Gesetzeslage noch einmal vertraut. In wessen Auftrag stellen Sie denn vielleicht diese irrigen Behauptungen auf?
Jeder Arzt kann das Corona-Antigen demnächst im Internet bestellen. Er fügt dann dem Antigen ein Adiuvans zu, wodurch erst der Impfstoff entsteht, mit dem er seinen Patienten legal immunisiert. Das Adiuvans dient der Fixierung des Antigens im Bereich der Injektionsstelle, wo es dem Immunsystem in ausreichender Konzentration präsentiert wird.
Winfried Stöcker
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Von dieser Erlaubnispflicht gibt es produktbezogene Ausnahmen (z.B. § 13 Abs. 1 a AMG) und personenbezogene Ausnahmen (§ 13 Abs. 2, 2 b, 2 c AMG). Hier ist letzteres von Bedeutung. § 13 Abs. 2 b AMG regelt für Ärzte und Angehörige der Heilberufe eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht. Danach bedarf ein Arzt keiner Herstellungserlaubnis, sofern er das entsprechende Arzneimittel unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke „der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten“ herstellt. Die Herstellung muss also unter unmittelbarer fachlicher Verantwortung des Arztes erfolgen, wobei er die einzelnen Herstellungshandlungen nicht selbst vornehmen muss. Vielmehr darf er sich dazu seines (geeigneten) Personals bedienen. Wenn der Arzt dieses Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt hat, dann darf er es im Rahmen seiner Therapiefreiheit auch verabreichen.
Mit anderen Worten: Der Arzt hat das Adjuvans und das Antigen zusammengefügt und diesen neu entstandenen Stoff verimpft. Das entspricht einem bloßen Verabreichen und stellt keine Abgabe im Sinne des § 4 Abs. 17 AMG dar.
Coronablog-net hat zahlreiche Berichte
326 mit Stand 12.7.2021
über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland. Impfnebenwirkungen und Todesfälle kann man hier an das PEI melden.Einer unserer Leser stellt die Fälle auch in einer Karte visuell zusammen – wir haben hier darüber berichtet. Eine weiterer Leser aus Australien erstellt auch eine Sammlung über Vorfälle in Australien, die wir hier veröffentlichen.
gerade vom 11.Julei:
1.07.2021 Bayern: Bislang 36 Anträge auf Entschädigung wegen bleibender Schäden durch Corona Imfpung
Und ich sage es mal wie es ist und was ich davon halte ist, die haben wohl völlig den Verstand verloren?
CORONA-IMPFUNG IN BAYERN13:54 Uhr
Impfen im Wirtshaus: So will Bayern das Impftempo steigern
Darüber, wie das gelingen soll, hat heute das bayerische Kabinett beraten. Auf der anschließenden Pressekonferenz sprach Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) von einem „Wettlauf mit der Zeit“. Denn die Infektionszahlen seien zuletzt wieder angestiegen, während Bayern beim Impfen „lange nicht so schnell vorankommt, wie wir uns das vorgestellt haben“, sagte Söder. Sorge bereite ihm vor allem die gefährlichere und ansteckendere Delta-Variante, die in Bayern bereits dominant sei. ......
Konkret bedeutet das unter anderem sogenannte Impfungen „to go“. So soll beispielsweise vor Schwimmbädern und Sportvereinen geimpft werden können. Auch in Wirtshäusern, Fast-Food-Restaurants und Shopping-Malls soll es künftig den Pieks in den Oberarm geben
Und wenn das nur mal ernst werden könnte, die Mahnungen der FDP und von Herrn Kubicki. Bisher aber macht es mehr noch den Eindruck von heißer Luft statt Hoffnungsschimmer und Lichtblick zu sein.
Wolfgang Kubicki: „Es sind alle grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen aufzuheben“ | WELT INTERVIEW
https://youtu.be/LWw_bQqF03M
KUBICKI zur MASKENPFLICHT: „Es kommt nicht auf den Willen von Herrn Lauterbach an“ | WELT INTERVIEW
https://youtu.be/2PvxUXvvP3M
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