Mittwoch, 23. Februar 2022

Feuerwerk statt Kanonenkugeln

Warum sollte es schlimm sein, wenn die Menschen dort feiern?  Und im Westen wird von möglichem Krieg geredet und Putin habe das Völkerecht verletzt? Stimmt das denn? Welche Berichterstattung ist nun die richtige und welches die falsche oder anders ausgedrückt, welche Meinung hat Gültigkeit? Die große Frage ist wohl,  ob es im Osten mit der Politik nicht stimmt oder im Westen und der Politik. 

Oder wie steht es denn um das Selbstbestimmungsrecht der Völker? Es "ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden." (Zivilpakt

Ein Feuerwerk ist doch kein Krieg. Menschen dort bringen zum Ausdruck, dass sie sich freuen, dass sie begeistert sind und die Schritte Putins anerkennen. Wer Putin Vorwürfe macht, er habe eventuell nicht angemessen gehandelt, muss diese Vorwürfe zugleich all denen ebenso machen, die das feiern.

 Und überhaupt ist doch ebenso begrüßenswert, dass sie nicht mit Gewehren losgeballert haben sondern mit Feuerwerkskörpern, was garantiert niemandem das Leben gekostet hat. Na ja, wer versteht denn schon, was Politik ist. Verstehen Sie das etwa?

"Feierlichkeiten in Donezk, nachdem Putin ein Dekret zur Anerkennung der Unabhängigkeit der Region unterzeichnet hatte."


Große Freude im Donbass nach der russischen Anerkennung!! Video aus dem Sitzungssaal des Volksrates der LPR, wo die Abgeordneten den Freundschafts- und Kooperationsvertrag mit der Russischen Föderation ratifizierten!!-Große Freude im Parlament in Donezk!



Auszug aus dem nebst anderen empfehlenswerten Artikel auf Antispiegel, der auch Originalton von Putin enthält oder ins Deutsche übersetzte Nachrichten aus Russland, Ukraine ohne die Verfremdungen, Weglassungen der Nachrichten im Westen. Sehr interessant auch der Abriß und Gegenüberstellung zum Völkerrecht und der "Deutungen" im Westen zum Vergleich etwa zu Jugoslawien: 

"Im Völkerrecht gibt es zwei Bestimmungen, die einander widersprechen. Da ist zunächst die Unverletzbarkeit der Grenzen, nach der die Abspaltung des Donbass eine illegale Verletzung der ukrainischen staatlichen Integrität darstellt. Andererseits gibt es das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die frei entscheiden können, in welchem Staat sie leben möchten. Nach dieser Bestimmung hat die Bevölkerung des Donbass das Recht, sich von der Ukraine loszusagen und zu entscheiden, ob sie einen eigenen Staat gründen möchte und wie es danach weitergeht.

Die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes

Da diese Punkte einander normalerweise widersprechen, wenn ein Staat gegen die Abspaltung einer Region ist, obwohl deren Einwohner das wollen, wird es völkerrechtlich kompliziert. Obwohl, eigentlich nicht, denn seit der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes zum Kosovo ist die Sache klar: Eine einseitige Sezession (also Unabhängigkeitserklärung) ist vom Völkerrecht gedeckt, auch wenn sie den Gesetzen des Landes widerspricht. Das hat der Internationale Gerichtshof seinerzeit auf Druck des Westens entschieden, und die Entscheidung gilt nun mal, auch wenn es dem Westen heute nicht mehr gefällt, siehe zum Beispiel Katalonien, Schottland, Krim und nun Donbass.

Der Westen hat nämlich im Kosovo einen Präzedenzfall geschaffen. Auch der Kosovo hat sich ohne Erlaubnis von der Zentralregierung Jugoslawiens für unabhängig erklärt und der Westen hat das unterstützt und Serbien damals – unbestritten völkerrechtswidrig – bombardiert. aus Antispiegel

Putin hat den Westen schon vor langer Zeit gewarnt

Und zum Vorwurf des Genozid, den Putin ja geäußert hat, nochmals:  "... für alle, die es nicht wissen: Die OSZE teilt mit, dass 75 Prozent der zivilen Opfer auf das Konto der ukrainischen Armee gehen. Russland kann im Falle des Donbass also das gleiche Argument anführen, wie der Westen seinerzeit im Kosovo: Russland verhindert einen Genozid an einer von der Zentralregierung eines Landes unterdrückten Bevölkerung." (ebd.)



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