Donnerstag, 30. April 2020

Corona Aktuell: Sperren wir jetzt Andersdenkende in die Psychiatrie?



Vom Psychiater Bonelli aus Wien

und hier noch eines von ihm dazu. Übrigens, es gibt durchaus Psychiater, die sind weniger bis kaum gefährlich.








da fehlen einem die Worte in der Tat, wenn die Politik am Rad dreht wegen des Corona, eines Virus wie es viele gibt und sich Fachleute uneins ohnehin sind über die reale Gefahr, die für einige nicht höher liegt als bei einer ganz normalen Grippe oder Influenca.

einige bei den Alternativmedien haben sich durchaus geäußert, ob das gar der neue Maulkorb für die Leute nun ist. Denken kann doch ein jeder, hoffe ich doch sehr. Mehr Angst darf man womöglich haben bei den rigiden Eingriffen in die Freiheitsrechte, wenn alle paar Tage andere Kriterien zu Felde geführt werden: erst dann wenn.

Die nun damit verbundenen Einschränkungen, gar Aushebelung von freiheitlichen Grundrechten sind enorm und das ist brisant. In der Bundesrepublik steht die Gewaltenteilung nur auf zwei nicht auf drei Säulen und macht es juristischen Berufen eben nicht leicht. Ein Unding, das es selbst in Italien nicht gibt. Das Land, das jahrelang für Berichterstattungen herhalten mußte, wie mafiös es doch zugeht und auch in Deutschland sie so rege tätig wäre. Wie viele Wiederholungssendungen hat es da wohl gegeben, die aus den Jahren 1970 bis 1980 sind. Na ja,

Sie steht (nur) auf dem Papier im Grundgesetzt, die Gewaltenteilung, nicht mehr.

"Die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ist organisatorisch unselbständig. Sie ist in die Exekutive integriert und führt zur Gefahr für die innere Unabhängigkeit der Richter. Die deutschen Regierungen können sie für ihr konkretes Verhalten belohnen oder diese versagen. Sie haben damit Macht über die Richter."

Ist sehr empfehlenswert und nachzulesen bei: gewaltenteilung.de, Neue Richtervereinigung

Auszug Punkt " 5. Verfassungstext und Wirklichkeit sind verschiedene Dinge.

Art. 20 Grundgesetz spricht von drei Staatsgewalten. Alleine dadurch, dass sie von unserer Verfassung gefordert werden, gibt es sie noch nicht. Der Verfassungstext gehört zu der Welt der Ideen und Zielvorstellungen. Ihr gegenüber steht die reale Welt, die Welt der Tatsachen.

Das Gewaltenteilungsprinzip wurde in Deutschland zu keiner Zeit durch praktische Maßnahmen organisatorisch umgesetzt. Die aus einer anderen Welt (der des Bismarckreiches) stammende hierarchische Integration der deutschen Judikative in den Herrschaftsbereich der Exekutive wurde bis heute beibehalten."

Lesenswert ist dazu das erläuterte Beispiel mit Schaubild politische Bildung in Bayern des Sozialkundeunterrichts der 11.Schulklasse. Textauszug: Das Schaubild klärt nicht auf. Seine Kopfzeile suggeriert Jugendlichen die organisatorisch tatsächliche Existenz dreier gleichwertiger und nebeneinander stehenden Staatsgewalten.

In Deutschland stehen aber nur Legislative und Exekutive organisatorisch nebeneinander. Die Legislative ist nicht in die Exekutive integriert. Kein deutsches Parlament gehört zum Geschäftsbereich einer Regierung. Bundestag und Bundestagsabgeordnete, Landtage und Landtagsabgeordnete werden nicht von Parlamentsministern verwaltet. Die deutsche Legislativen verwalten sich selbst."

ein wertvolles Zufallsfundstück: Surfen im Netz