Sonntag, 13. Mai 2018

Neuer Datenschutz

Ein kleines Update vom 16.Mai. Hier  t-online.de nennt ein paar Mythen:

Wichtig: dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu sehen.Dafür sind Rechtsanwälte zuständig. Hektik im Netz ist immer mal wieder zu vernehmen, wobei man ein paar Spielregeln doch einhalten sollte. Nebst Urheberischem= Bilder-,Foto-,Textdiebe, ist der anonyme Blogschreiber manchem ein Konflikt, ist manchen ein Dorn im Auge, anderen Anlass für Schikane. Nickname statt Klarname. Oder der Ton, auch er spielt allemal eine Rolle, den man verwendet oder den Kommentatoren an den Tag legen. Ich habe oft schon Zweifel gehabt, ob es wirklich an der Unkenntnis von Menschen gelegen hat, wo es zu Übergriffen kam. Längst sind dies doch schon Bildungsthemen in der Schule und sei es nur in wesentlichen Zügen.

Ehrlich währt am längsten? Zu oft wird der Vorsatz über Bord geworfen.Jedoch ist immer auch zu bedenken, wem man der Rechenschaft verpflichtet ist.

Das neue Gesetz ist bereits seit 24. Mai 2016 in Kraft. Es sieht aber eine Schonfrist von zwei Jahren vor, um den Unternehmen Zeit zu geben, sich auf die Änderungen vorzubereiten. Am 25. Mai läuft diese Frist ab


Keine Angst vor den genannten drakonischen Busgeldern, da die Aufsichtsbhehörden viel Spielraum versprochen hätten!

Die oben genannte Höchststrafe dürfte nur in Ausnahmefällen verhängt werden. Das Gesetz soll vor allem die großen US-Konzerne abschrecken. Facebook zum Beispiel macht einen Jahresumsatz von 40 Milliarden US-Dollar. Die im vergangenen Jahr verhängten Millionen-Strafen zahlt der „blaue Riese“ immer noch aus der Portokasse.

Wer Fotos und Videos zu rein privaten Zwecken erstellt und zum Beispiel auf Facebook hochlädt, hat wenig zu befürchten. In den Erwägungsgründen – einer Art „Handbuch“ zum besseren Verständnis der DSGVO – heißt es nämlich, die DSGVO finde keine Anwendung im persönlichen oder familiären Bereich. Dabei wird unter Punkt 18 sogar explizit die „Nutzung sozialer Netzwerke“ und „Online-Tätigkeiten“ genannt.

➢ Politiker, Juristen und Datenschützer sind sich jedenfalls einig: Wichtige Grundrechte wie Kunst- und Pressefreiheit sollen durch die DSGVO nicht ausgehebelt werden.
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Öfter mal was Neues und schon wieder geht es um den Datenschutz.Hektisch werden bringt allemal nichts, manchmal aber glauben ich sind Bedenken und Aufklärung durchaus angebracht. Im Netz kann sich im Grunde jeder wahllos und willkürlich bedienen auch an privaten Homepages, wenn sie öffentlich zugänglich sind und nicht per Passwort und Account nur einem Freundeskreis oder der Familie vorbehalten sind. Einige Stammbaumaccounts z.Bsp. verfahren so.Ein Impressum ist hier nicht unbedingt notwendig.

Schnüffeln verboten-warum gibt es hierzu kein Lied? Politisch sind viele Jahr vorbei in denen es Lieder gab über die Gesinnungsschnüffelei. Und privat? 

Wieso kommen Menschen plötzlich auf die Idee, über all ihre Offenbarungen verbreiten zu wollen? Das Fotoalbum, sein Tagebuch, sofern wer eines führt. 

Nein, wir wollen etwas sagen, auch etwa erzählen. Ob das wichtig ist? Mal sehen ...man kommt heute ja manchmal gar nicht mehr zu Wort, sind alle so redselig geworden...

Erschwert wird all das obendrein durch mehr Anonymität im Netz aber auch den enormen  Gefahrenquellen: Spammails, Cybermobbing oder dann gar die Sex-Szene bis hin zur ächtenswerten Pädophilie. Der aufrichtige Mensch will und muss sich auch dagegen verwahren können! Es sind Belästigungen wie im Alltag, im Zwischenmenschlichen nur schwerer greifbar. Und nicht jeder möchte mit emotionalem Dreck und Seelenmüll zu tun haben.

Für Werbe-und Marketingzwecke werden ja immer wieder viele Daten gesammelt und schließlich will auch die Polizei manchmal etwas wissen. Microsoft ist ebenso nicht sparsam damit und werblich heißt es: damit wir ihnen passende Vorschläge machen können, sie brauchen dann nicht lange mehr suchen.Und der Standort? gut für den Wetterbericht oder gleich Lokalnachrichten digital ausgewählt lesen zu können. Und nicht vergessen, es handelt sich dabei nur um ein Programm, welches diese Auswahl vornimmt. 

Die Telefonverbindungsdame, die gibt es schon längst nicht mehr: .. darf ich mal unterbrechen? Ich habe das zufällig gerade gehört und ich hätte da eine Idee für Sie ....so war es ja nur im Film. 



Damals und heute kann man es kaum mehr beschreiben,
aber immer nur lächeln. Lächeln, lächeln, lächeln. Sind sogar Markingrezepte oder mal psychologisch: einfach nur lächeln. Na wobei denn?


Falscher oder richtiger Stolz um so manche Errungenschaft und sein Leben, Beides gibt es auch ohne das Netz..


" ..keiner beachtet mich? Nicht auf der ganzen Welt ..???"
Oder wie Charly Brown: keiner mag mich, niemand beachtet mich, 

ich aber schon ....
Eine weitere Unterscheidung ist die private gegenüber der gewerblichen Nutzung von Text und Bild. Der Urheberschutz ist im Prinzip immer einzuhalten.Kommen Menschen auf die Idee, dass man im Netz sich nicht daran zu halten hätte? Irgendwie ist das seltsam. Daher mal ein paar Hinweise, die es im Netz gratis gibt und Antwort geben.
"Die im Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) führt zu zahlreichen rechtlichen Änderungen im Bereich Datenschutz. Alle Datenschutzerklärungen auf Webseiten müssen zum 25. Mai 2018 neu erstellt werden.


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Die Datenschutzgrundverordnung gilt für Unternehmen in der EU


💕

Gilt die Impressumspflicht auch für private Webseiten?


Nein, wenn Sie Ihre Webseite ausschließlich zu privaten Zwecken betreiben, müssen Sie keine rechtlichen Formalien für die Gestaltung Ihres Impressums einhalten. § 5 TMG spricht explizit von „geschäftsmäßigen Online-Diensten“, die ein verpflichtendes Impressum vorsehen. Nur wenige Internetseiten weisen jedoch einen eindeutig privaten Charakter auf. Zu diesen zählen in erster Linie Blogs, in denen Sie Ihre privaten Erfahrungen und Gedanken mit anderen Nutzern teilen. Auch Webseiten über Ihr liebstes Hobby oder Fan-Seiten werden häufig als rein privates Projekt angesehen. Schnell gelangen Sie jedoch in eine Grauzone, beispielsweise wenn Sie aktiv für die CDs oder Filme des Künstlers werben oder sogar am Verkaufserlös beteiligt sind (z.B. über ein sog. „Affiliate Programm“).

aus: Impressum Generator
oder eRecht24 Nutzer  ....


Websites speichern inzwischen immer mehr Daten von Usern. Nicht nur durch Formulare oder Shop-Systeme, sondern auch über verschiedene eingebundene Tools und Funktionen (z. B. Google Analytics oder Facebook) werden Daten von Besuchern verarbeitet. Über die Nutzung und Speicherung der Daten muss der User laut Datenschutzrecht und TMG informiert werden. Oder hier beim 
fachanwalt.de/disclaimer-vorlage/


Wer ein Blog hat etwa bei Google hat auch diese E-Mail bekommen und Sie haben recht, jeder hat recht der sagt furchtbare Texte sind das, eine trockene Angelegenheit. 

"Diesen Monat aktualisieren wir unsere Datenschutzerklärung, damit besser verständlich wird, welche Daten wir erheben und weshalb. Außerdem haben wir Maßnahmen ergriffen, um unseren Privatsphärecheck und andere Funktionen zu verbessern, die dem Schutz Ihrer Daten und Ihrer Privatsphäre dienen.

Es ändert sich nichts an Ihren aktuellen Einstellungen oder daran, wie Ihre Daten verarbeitet werden. Wir haben lediglich die Erläuterung unserer Verfahren verbessert und erklären Ihnen noch genauer, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Daten zu aktualisieren, zu verwalten, zu exportieren und zu löschen.

Wir nehmen diese Änderungen vor, da in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt. Mit dieser Verordnung werden die Gesetze zum Datenschutz in Europa vereinheitlicht und die Vorschriften bezüglich der Frage präzisiert, wie Unternehmen ihre Datenverarbeitungsprozesse transparent beschreiben sollen. Dementsprechend führen wir einige notwendige Anpassungen unserer Datenschutzerklärung durch und nehmen in diesem Zuge auch Verbesserungen für Google-Nutzer in aller Welt vor."


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