Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die deutsche Wiedervereinigung, die „mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland […] am 3. Oktober 1990“ „vollendet“ wurde.
Richtigerweise traten um Mitternacht vom 2. auf den 3. Oktober die neugegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG bei.
(...)
Bundesrepublik Deutschland
Von 1954 bis 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Deutschland zum Gedenken an den Volksaufstand 1953 in der DDR gesetzlicher Feiertag mit dem Namen Tag der deutschen Einheit (mit kleinem „d“). Die Benennung des Tages geht mutmaßlich auf den Bundestagsabgeordneten Herbert Wehner zurück. Am 11. Juni 1963 wurde er durch Proklamation des Bundespräsidenten Heinrich Lübke zum Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes erklärt. Das Gesetz wurde zwar durch den Einigungsvertrag aufgehoben, die Proklamation hat aber ihre Gültigkeit behalten.
Text ohne Anmerkungen aus Wikipedia: Tag der deutschen Einheit.
Abendrot
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