Die ganze Predigt hier: https://www.youtube.com/watch?v=CzcMUKg76OU

von Dipl-Paed. Universität Johann K.Scheitl - - Witze kann man nur dann aus dem Ärmel schütteln, wenn man sie vorher hineingesteckt hat. Rudi Carell
Guter Rat ist mitunter teuer, das stimmt, aber nicht unmöglich. Und er, der selbig Bezeichnete, lässt sich besiegen, sagte Rudolf Steiner (um 1920) über Ahriman, den anderen, den zweiten Teufel.
Wie jeder selbst über sein Denken verfügen kann.
Nachtrag und Ergänzung 4.8.2023 zu Blogtexten hier die Zeitung. Es handelt sich also nicht um Fakes und der Leser kann anhand dessen selbst beurteilen, was sachbezogen ist und warum er wem Glaube schenkt und warum normalisiert wird, was vor Jahren noch sub- bzw. teilkulturell bezeichnet worden war oder als Randphänomen gesehen wurde. Von jugendgefährdend ist offenbar keine Spur zu vernehmen: "Bezirksrichterin Lina Hidalgo hob hervor, dass viele der Betroffenen sehr jung gewesen seien, einige erst zehn Jahre alt. Sie sprach von einer "schrecklichen Tragödie"."
Massenpanik: Acht Tote bei Konzert des US-Rapper Travis Scott in Texas, als vor der Bühne Panik ausbrach. SüddeutscheZeitung
Wenn es nicht so tragisch wäre könnte man nur sagen, das sind die Beklopften am Werk. "Die Tragödie erinnert an das Schicksal von 21 Menschen bei der Duisburger Loveparade, die 2010 im Gedränge zu Tode gedrückt wurden. Auf dem dänischen Roskilde-Festival starben bei einem Konzert der US-Rockband Pearl Jam im Sommer 2000 neun Menschen vor der Bühne. Sie wurden durch die von hinten drückende Menge zu Fall gebracht und totgetrampelt. Nach einem Konzert in der belarussischen Hauptstadt Minsk kamen 1999 mehr als 50 Menschen bei einer Massenpanik ums Leben. Bei einem Auftritt der Toten Hosen in Düsseldorf erstickte 1997 eine 16-Jährige, als Tausende Fans in den Innenraum des Rhein-Stadions drängten. Rund 300 Menschen wurden verletzt.
Und das war im Spiegel geschrieben: "»Jeder, der vorne stand, wurde zerquetscht«. Mindestens acht Tote und Hunderte Verletzte: Bei einem Festival in Houston ist es zu einer tödlichen Massenpanik gekommen. Augenzeugen berichten von einer aggressiven Stimmung.
Hier noch mehr aus der SZ: Scotts Konzerte sind wild und anarchisch", dem Spiegel, dem SRF, der Zeit, Frankfurter Allgemeine Zeitung, US-Anwälte reichen nach tödlicher Massenpanik in Houston 93 Klagen ein.
Anstößig, skandalös und jugendgefährdend, SWR 2020, Indexiert in Deutschland, Stern,
*Aktualisiert 22.1.2023 zu Esoterik und Kirche am Schluss des Textes. Es ist keine Verneinung oder Leugnens von Übersinnlichem, sondern ich teile nicht jedwede Auffassung oder Meinung zu Gott, zu Jesus und der Schöpfung. Engeltherapie? Was ist das! Mehrfach mussten Teilnehmer in die Psychiatrie eingewiesen werden schreibt die Zeit. Weniger dazu lesen ist eher guter Rat. Ich sage es mit Kurzform: um Gott und Glaube muss man sich nicht rumschummeln. Umwege und Ausflüchte sind ohnehin da , wenn sie es sind.
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"Die Menschen fliehen heute gewissermaßen die Wahrheit, die man ihnen ja in ganz ungeschminkter Gestalt doch nicht geben kann, weil sie sie verlachen, verspotten, verhöhnen würden.Aber wenn man sie ihnen so gibt, wie es jetzt durch die Dreigliederung des sozialen Organismus versucht wird, dann wollen sie, in ihrer Masse wenigstens, sie auch noch nicht haben.Aber das, dass man die Dinge nicht haben will, das ist gerade eines der Mittel, deren sich die ahrimanischen Mächte bedienen können, damit Ahriman dann, wenn er in Menschengestalt erscheint, eine möglichst große Anhängerschaft auf der Erde haben werde.Gerade dieses Sich-Hinwegsetzen über die wichtigsten Wahrheiten, das wird Ahriman die beste Brücke bauen für das Gedeihliche seiner Inkarnation.
Viele Bibelgelehrte behaupteten sogar, die Schreiber der Bibel hätten bei ihrer Schilderung des „Bösen“ aus heidnischen Quellen geschöpft. Eine dieser Quellen soll die im 6. Jahrhundert v. u. Z. von Zoroaster begründete altpersische Religion sein. Diese Religion lehrt einen „Dualismus“, in dem der höchste Gott, Ahura Masdah, einen Feind namens Ahriman hat, der am Ende der Zeiten von Ahura Masdah besiegt werden wird.
Der altpersische Zoroastrismus lehrte, die höchste Gottheit, Ahura Mazda oder Ormazd, habe Angra Mainyu oder Ahriman erschaffen, der sich für das Böse entschied und so zum Geist der Zerstörung wurde.
Mithra, der durch die Sonne verkörperte göttliche Mittler, zusammen mit Ahriman, dem Fürsten der Finsternis, und Ormuzd bildeten die persische Dreieinigkeit.
Etwas extrem Dunkles geschah auf Travis Scotts tödlichem "Astroworld" Festival
Travis Scotts "Astroworld"-Festival endete damit, dass mindestens acht Menschen getötet wurden. Die Show hörte jedoch nie auf. Ganz im Gegenteil, es war ein Crescendo dunkler Bilder, das von einigen als "an die Tore der Hölle klopfend" beschrieben wurde. Hier ist ein Blick auf den Wahnsinn der Astroworld 2021. ...
Vigilantcitizen Zahlreiche verletzte hat es gegeben und die Show war nicht unterbrochen.
"Bald nach dem Konzert wurden die sozialen Medien mit Berichten von Konzertbesuchern überschwemmt, die während der gesamten Veranstaltung eine "dunkle Energie" spürten, die viele dazu veranlasste, zu erklären, dass das Ganze ein satanisches rituelles Opfer war."
und manchmal ist es auch mehr. Laßt Euch nicht alles nehmen und zerstören. Was wäre die Welt ohne die Volksmusik, ohne Blasmusik und das gemütliche Beisammensein. Auch damit geht die Seele auftanken.
Vom Väteraufbruch für Kinder e. V.
Schon um 1975 fanden wir, Klassenkameraden und ich einige Stellen im Ehe- und Familienrecht äußert suspekt. Das ist doch erschreckend, was es an Möglichkeiten gibt, sich vorzustellen, wenn es um Treue geht und ob Freundinnen auch ehrliche Häute sind. Die Diskussionen um Abtreibung und die Fristenlösung waren ja bereits im Gange und zeitigten Unverständnis, wieso Frauen - aus der "Emanzenwelt" - das für sich nur in Anspruch nehmen wollen und die Väter das nichts anginge. Das verstößt doch gegen die guten Sitten.
Heute steht folgendes im § 1592, BGB
Vaterschaft: Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586), in Kraft getreten am 01.09.2009
Bürgerliches Gesetzbuch. Vom 18. August 1896Hier zum Jahr 1975 und BGB § 1592:
I. Eheliche Abstammung
§. 1591. Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wird, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat; dies gilt auch, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. Das Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Manne empfangen hat.
Es wird vermuthet, daß der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt habe.
§. 1600o. Als Vater ist der Mann festzustellen, der das Kind gezeugt hat.
..... Jahr 1990
§. 1591. Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wird, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat; dies gilt auch, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. Das Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Manne empfangen hat.
Es wird vermuthet, daß der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt habe
..... Jahr 2000................. Was sind das für Sichtweisen gewesen in der Politik, von Politiker, die zu solchen Einbußen geführt haben, denn auch das Kindeswohl wurde immer mehr in den Hintergrund geschoben. Kein normal denkender Mensch hält diese Abstriche 1970 bis heute doch für vernünftig und natürlich, kann das doch gar nicht mehr für vernünftig halten. Kinder werden damit ebenso nur auf den Paragraphen reduziert. Das Wesentliche und Naturrechtliche wird wegdefiniert.
Die biologische Vaterschaft ist heute schon nicht erwähnenswert? Meines Erachtens verletzt das gleichsam die Rechter der Kinder und das Kindeswohl, das ja meist nur schwammig dahergebracht wird als lediglich rechthaberische Keule gegen die Männer und Väter, was sie nicht alles vermeintlich nicht tun und vernachlässigen.
Für mich gehört die Wahrheit zum Anstand und den guten Sitten. Ist nicht anderes nur sittenlos! Keine Mutter hat doch per se gegenüber den leiblichen Kindern mehr Recht oder irgendwelche Vorrechte gegenüber dem leiblichen Vater. Die biologischen Bedingtheiten und Gegebenheiten sind nicht veränderbar.
Die römisch-katholische Position
„Ehe für alle“ ist naturrechtswidrig und widerspricht der menschlichen Vernunft
Auf andere Weise versuchen es deutsche Politiker, deren vornehmste Aufgabe eigentlich die Wahrung des Gemeinwohls sein sollte und nicht der Tanz nach der Pfeife der „Dikatatur des Zeitgeistes“ und des Relativismus (Benedikt XVI.). Den Kopf schütteln kann man dabei nur, wenn sogar Politiker der „C“-Parteien für die „Ehe für alle“ gestimmt haben -
Als naturrechtliches Institut hat die Ehe einen Wesenskern, der nicht zur Disposition steht. … Zum Wesen gehört auch das naturrechtlich begründete Erziehungsrecht der Eltern, wobei es für eine gesunde Entwicklung im Normalfall wesentlich ist, dass die Kinder von Vater und Mutter betreut werden“ (Waldstein, 114).
Viele dieser Entwicklungen sind längst bedenklich geworden und selbst Kritik, die mir aus 1990 noch geläufig eher war, ist fast wie verschwunden. Natürlich müssen Menschen Position beziehen, aber selbst zu Grundsatzfragen haben die meisten wohl Scheu gehabt. Männer müssen zahlen, haben kein Recht auf die Kinder oder Frauen haben Hass, die ihren Ex in den Knast wünschen. Wieso? Der habe ein Auto, sie keins, und will an dieser Stelle nicht mehr schreiben. Frauen, Mütter heute sind kriminell, sie nutzten die Schräglage zu gerne nur aus. Und sie lügen und betrügen und warum sollten das die Unarten von Männern sein?
Immer wieder auch ist festzustellen, dass junge Mütter mit Auto am Kindergarten sind, die Kinder mit dem Auto hinbringen und auch wieder mit Auto abholen. Ist halt ein Stadtteil. Liegt es daran? Vor Jahren stellt ich fest, dass mehr Männer in mittleren Jahren mit Fahrrad unterwegs waren oder ganz einfach zu Fuß, weit in der Überzahl Frauen mittlerer Jahre mit Auto, hupen, kreischen, drohen, sitzen mit dem Handy in der Hand im fahrenden Auto, sind herrisch, und eine drohte jemandem, "dem sollte man die Hunde nachjagen".
9 Verbände fordern die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.
Kindeswohl darf keine politische Verhandlungsmasse sein.
Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, Vereine und Initiativen, die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.
Im Sondierungs-Ergebnispapier haben sich die Ampel-Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgenommen, das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Erkenntnis endlich und überfällig in der Politik angekommen ist.
Insbesondere begrüßen wir das Bestreben der FDP, mit dem „Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall“ einen Paradigmenwechsel einzuleiten, der den Bedürfnissen und dem Recht unserer Kinder auf beide Eltern auch nach Trennung endlich gerecht wird und damit erstmals in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen soll. Wir begrüßen weiterhin, dass vom gesetzlichen Regelfall paritätischer Betreuung auch zukünftig dann abgewichen werden kann, wenn es dem Wohl der Kinder widerspricht. Dieses kann bei psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt, Verwahrlosung oder bei größeren Entfernungen zwischen den elterlichen Wohnungen gar nicht anders sein. Auch müssen Gerichte in solchen Fällen weiterhin die Möglichkeit haben, im Sinne betroffener Kinder auch gegen das Wechselmodell zu entscheiden.
Zugleich betonen wir, dass es eines Quantensprungs in der elterlichen Betreuung auch nach Trennung und Scheidung bedarf. Mit den gesetzlichen Änderungen soll auch ein deutliches Signal an Familiengerichte, Jugendämter, Familienberatungsstellen und Fachkräfte gesendet werden, dass Kontaktabbrüche zu Elternteilen und damit auch zu Großeltern, oder die Unterteilung in Eltern erster und zweiter Klasse von Politik und Gesellschaft mehrheitlich nicht mehr gewollt sind. Unseren Kindern werden mit dem heutigen Familienrecht zu oft und zu leicht große Teile ihrer Identität und ihrer Biographie, ihrer Vertrauens-, Orientierungs-, Kontakt- und insbesondere ihrer Schutzpersonen genommen.
Die heutige Gesetzgebung verhindert eine Vielfalt an Betreuungsmodellen und manifestiert noch immer das sogenannte „Residenzmodell“. Das bedeutet, dass das Prinzip „Einer erzieht, einer bezahlt“ noch immer gängige Praxis ist.
Mit der Abkehr von der derzeitig einseitigen und nicht mehr zeitgemäßen Praxis des „Residenzmodells als Regelfall“ sollten mehrere gesetzliche Änderungen einhergehen. Es sollte neben „alleinerziehend“ auch eine Familienform „getrennterziehend“ eingeführt werden, zu der bereits heute die meisten Trennungseltern zählen, nur nirgends erfasst oder benannt werden. Im Mikrozensus sollen auch Getrennterziehende statistisch erfasst werden. Das Unterhaltsrecht muss so ausgestaltet werden, dass es einen Anreiz zur gemeinsamen Betreuung leistet. Dieses wäre endlich zeitgemäß und kindeswohlorientiert. Es bedarf von den zukünftigen Koalitionspartnern einer echten Reform des Familienrechts, die bindungsfürsorgliches Verhalten gegenüber den Kindern als Leitmotiv betrachtet.
Alleinerziehende, wo der leibliche andere Elternteil unauffindbar, verstorben oder erziehungsunfähig ist, brauchen andere finanzielle Unterstützung als bisher, währenddessen die strukturelle und kulturelle Abkehr des grundsätzlichen Alleinerziehendenmodells hierfür Mittel freimachen könnte durch Entlastung der öffentlichen Betreuungsinfrastruktur und durch höhere Erwerbsbeteiligung von berufstätigen Müttern mit den bekannten positiven Effekten für persönliche, wirtschaftliche Eigenständigkeit, Teilhabe am Wirtschaftskreislauf sowie erhöhte Steuereinnahmen.
Die hier dargestellten Veränderungen im Familienrecht wären ein wichtiger Baustein, um insbesondere Frauen und Mütter im Zuge der Gleichberechtigung und auch im Sinne der „gemeinsamen Sorgeverantwortung von Mutter und Vater auch nach Trennung und Scheidung“ zu unterstützen. Die gemeinsame Sorge auch nach Trennung und Scheidung sehen beispielsweise B90 / Die Grünen als „Voraussetzung für Chancengleichheit und Gleichberechtigung der Geschlechter“ (Bundestagswahlprogramm S. 100 [Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken]). Die Grünen fordern darin auch zu Recht, dass „insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung und Sorgearbeit in der Familie übernehmen und Arbeit geschlechterneutral aufzuteilen“. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Grünen diese Überzeugung nach Trennung und Scheidung aufgeben und Eltern in Elternteilen erster und zweiter Klasse aufteilen wollen.
Auch die SPD betont in ihrem Wahlprogramm die „gleichstellungsorientierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Alle Parteien erkennen somit, dass in einer zeitgemäßen, gleichstellungsorientierten Familienpolitik, die darüber hinaus unsere Kinder im Blick behält, echte Reformen im Familienrecht nur konsequent sind. Das „LEIT“-Bild Doppelresidenz / Wechselmodell ist die konsequente Fortsetzung im Lebenslauf einer zeitgemäßen, gleichstellungsorientierten Familienpolitik; darüber hinaus die konsequente und längst überfällige Umsetzung der Resolution 2079 des Europäischen Parlaments aus 2015. Der Blick ins europäische Ausland belegt, dass Mütter mit Erwerbstätigkeit deutlich besser im Wirtschaftsalltag eingebunden sind, wo Väter den Familienalltag aktiv mitgestalten. Unsere am besten ausgebildete Generation an Frauen und Müttern, die wir jemals hatten, wird in der Bundesrepublik Deutschland noch immer nach Trennung gezielt behindert.
„Den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern“ – das propagieren neben der Vorstandsvorsitzenden des Verbands berufstägiger Mütter e.V. (VBM), Cornelia Spachtholz, inzwischen immer mehr AkteurInnen und EntscheidungsträgerInnen und das sollte für den gesamten Lebenslauf – auch nach Trennung – gelten. Die künftigen Koalitionspartner sind somit gefordert, auch nach Trennung und Scheidung der Eltern nicht weiter in alte Rollenbilder zu verfallen, welche insbesondere Mütter gezielt in antiquierte Rollenmodelle drängt und Retraditionalisierung, Armut und Altersarmut insbesondere von Müttern fördert. Die gegenwärtige Praxis erzeugt Spaltungen und Diskriminierungen, wie man sie eher an populistischen Rändern erwarten würde. Dies findet längst nicht mehr die Akzeptanz in der Bevölkerung und ist in einer Zukunftskoalition endlich zu überwinden.
Wo sich Eltern nach Trennung streiten, muss die Politik die derzeitige Praxis „Mama ODER Papa“ dringend verändern und die „faktische Kapitulation von Familiengerichten und Helfersystem“ beenden. Wo immer es geht, müssen Eltern – notfalls sanktionierbar – auch durch zwingende Beratung / Mediation/ Coaching in die Lage versetzt werden, ihrer gemeinsamen Sorgeverantwortung ihren Kindern gegenüber gerecht zu werden. Konzepte dafür sind umfangreich vorhanden und international erprobt.
Zusammenfassend möchten wir die Parteien ausdrücklich ermutigen, sich nicht von Partikularinteressen von Lobbygruppen, welche nicht das Wohl der Kinder im Blick haben, aus dem Konzept bringen zu lassen. Zugleich ermutigen wir die Träger der Familienhilfe und Sozialverbände, die Förderung gemeinsamer Betreuung zu wagen. Dieses ist die beste Vorbeugung vor Vernachlässigung, Überforderung und materieller Not. Nicht die gemeinsame Betreuung ist "anspruchsvoll" und herausfordernd, sondern das Alleinerziehen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass in Zukunft die Sorge häufiger auf mehr Schultern lastet, als dies heute der Fall ist. Dies sind wir unseren Kindern schuldig. Es ist an der Zeit, Deutschland in Europa familienrechtlich endlich ins 21. Jahrhundert zu holen und eine zeitgemäße, grundrechtskonforme und kindeswohlorientierte Rechtsordnung zu schaffen. Nichts weniger erwarten die unterzeichnenden Verbände.
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