Sozialwissenschaftler Spieker tritt wegen Ehe für alle aus der CDU aus
Manfred Spieker schrieb an Volker Kauder, er sei entsetzt, wie schnell Kanzlerin Merkel, "den Widerstand gegen die Ehe für alle aufgegeben hat" – Parteiaustritt nach 43 Jahren CDU-Mitgliedschaft direkt nach der Bundestagsentscheidung
ich bin entsetzt, wie schnell die Vorsitzende meiner Partei den Widerstand gegen die Ehe für alle aufgegeben hat. Ich füge einen Leserbrief bei, den ich in dieser Angelegenheit heute der Neuen Osnabrücker Zeitung geschickt habe. Sollte die Ehe für alle am Freitag beschlossen werden, werde ich nach 43-jähriger Mitgliedschaft aus der CDU austreten. Ich bitte Sie, alles zu tun, um diesen Beschluss zu verhindern.
Freundliche Grüße
Manfred Spieker
Kath.net dokumentiert den Leserbrief „Generationenblind“ von Prof. Manfred Spieker an die „Neue Osnabrücker Zeitung“ in voller Länge.
Um von den eigentlichen Problemen in diesem Land und dem sukzessiven Abbau unseres Rechtsstaates und der Demokratie abzulenken, wurden innerhalb weniger Tage mehr Bastionen des gesellschaftlichen Friedens zerschlagen als in der Vor-Merkel-Zeit in einem ganzen Jahr."
auf philosophia-perennis vom D. Berger
Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) pro Kindeswohl: Nein zur „Ehe für alle“. Koalitionsbruch der SPD „enttäuschend und ärgerlich“.
Manfred Spieker schrieb an Volker Kauder, er sei entsetzt, wie schnell Kanzlerin Merkel, "den Widerstand gegen die Ehe für alle aufgegeben hat" – Parteiaustritt nach 43 Jahren CDU-Mitgliedschaft direkt nach der Bundestagsentscheidung
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Sehr geehrter Herr Kauder,ich bin entsetzt, wie schnell die Vorsitzende meiner Partei den Widerstand gegen die Ehe für alle aufgegeben hat. Ich füge einen Leserbrief bei, den ich in dieser Angelegenheit heute der Neuen Osnabrücker Zeitung geschickt habe. Sollte die Ehe für alle am Freitag beschlossen werden, werde ich nach 43-jähriger Mitgliedschaft aus der CDU austreten. Ich bitte Sie, alles zu tun, um diesen Beschluss zu verhindern.
Freundliche Grüße
Manfred Spieker
Kath.net dokumentiert den Leserbrief „Generationenblind“ von Prof. Manfred Spieker an die „Neue Osnabrücker Zeitung“ in voller Länge.
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"Ja, es ist richtig, dass das was Merkel als Bundeskanzlerin geboten hat, erbärmlich und peinlich ist. Erbärmlich und peinlich ist aber auch die Diskussion, die rund um die Homoehe von der Bundestagsdebatte bis hin zu den Nannymedien geführt wurde. Dies ging so weit, dass die „Welt“ in einem Artikel es als legitim betrachtete, Gegner der Homoehe in Zukunft als Untermenschen zu behandeln." Um von den eigentlichen Problemen in diesem Land und dem sukzessiven Abbau unseres Rechtsstaates und der Demokratie abzulenken, wurden innerhalb weniger Tage mehr Bastionen des gesellschaftlichen Friedens zerschlagen als in der Vor-Merkel-Zeit in einem ganzen Jahr."
auf philosophia-perennis vom D. Berger
Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) pro Kindeswohl: Nein zur „Ehe für alle“. Koalitionsbruch der SPD „enttäuschend und ärgerlich“.
Der Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle
hat mit Nein gestimmt – und zwar „aus tiefer Überzeugung“
und diese lauten:
·
In Artikel 6 wird der besondere Schutz von
„Ehe und Familie“ hervorgehoben. Damit ist die Ehe von Mann und Frau gemeint,
die als Familie die Keimzelle unserer Gesellschaft darstellt und den
gemeinsamen Kindern die Werte vermittelt, die der Staat nicht vermitteln kann.“
·
Zum anderen seien die Ehe und die
eingetragene Lebenspartnerschaft schon jetzt rechtlich nahezu vollständig
gleichgestellt.
·
Unterschied Adoptionsrecht – "und hier
müsse aus seiner Sicht auch ein Unterschied bestehen bleiben:
„Ich
will dabei nicht behaupten, daß ein homosexuelles Paar ein Kind nicht genauso
liebevoll aufziehen kann wie ein heterosexuelles; zu viele Beispiele beweisen
das Gegenteil. Aber es ist meines Erachtens unsere Pflicht, diese Situation
ausschließlich aus der Sicht des Kindes zu betrachten; das Kindeswohl geht dem
Wunsch auf Selbstverwirklichung durch Kinder vor!
v
„Ehe für alle“:
Angriff auf das Grundgesetz
Das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 6: „Ehe und Familie
stehen unter dem besonderen Schutze
der staatlichen Ordnung.“
Es hebt damit die
Ehe aus den Personenvereinigungen, deren freie Bildung in Artikel 9
gewährleistet wird, als öffentlich-rechtliches Institut hervor.
Die enge
Verknüpfung der Begriffe „Ehe“ und „Familie“ im Wortlaut des Artikels 6 gibt
zugleich den Grund für diese Unterscheidung an: Aus der „Ehe“ als der
Verbindung eines Mannes mit einer Frau erwachsen Kinder, also „Familie“. Diese
Verbindung stellt das Grundgesetz „unter den besonderen Schutz der staatlichen
Ordnung“ um des Fortbestandes des Staatsvolks und damit der „staatlichen Ordnung“
willen.
Und er betont eigens:
„Ich erinnere beiläufig daran, daß der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte 2010 entschieden hat, daß die europäischen Staaten nicht zur
Einführung von Homosexuellen-Ehen usw. verpflichtet sind.“
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