Donnerstag, 18. August 2022

Kriminalität und Gewalt bei Frauen

Auf dem Blog Genderama  sind immer mal wieder einschlägige Beiträge zu sehen und übernehme daraus, was natürlich nicht fremde Federn sind, mit denen man sich nicht schmücken soll. Ist es etwas nur von den Tagedieben?

Es sind Themen zu denen viel geschwiegen wird, so schrecklich sie auch sind. Und es geht ebenso um Verhaltensweisen bei Frauen, die fast schon legitimer genommen werden als je die von Männern zur selben Sachlage. Schockiert war ich vor Jahrzehnten, als Frauen, die besagte Butlar erwähnten, die Auffassung vertreten haben, dass Frauen den Kindern doch viel näher sind als Männer, das heißt Mütter sind ihren Kindern näher als die Väter und sie hätten daher auch mehr Anspruch an den Kindern auch bis in den Tod. So im Feld der Pädagogik, Erziehungswissenschaft. Übel daran, dass jene Furien auf Modus Frontalangriff waren, also keine Diskussionsbeiträge dargestellt haben sondern sie attackierten.

Wie können Frauen, die soweit ich sehen konnte, weder Freunde noch Ehemann hatten und schon gar kein eigenen Kinder, solche kruden und hässlichen Standpunkte vertreten, das Recht, Vorrecht oder alleinige Recht dazu zu haben?

Hier etwa eine seltsame und heikle Debatte: Wieso werden in Deutschland Frauen für Kapitalverbrechen weniger hart bestraft als Männer? wobei dies mit Statistiken auch belegt längst ist. Mandat oder Genderama - siehe dort -u.a- haben sich dem Thema vor längerem bereits gewidmet. Die Leser auf soc.recht reagieren affektiv und emotional wobei Emotionen nie ganz auszuschließen sind. Je mehr jedoch unterschlagen wird in der Gesellschaft und bei Diskussionen, umso wertloser werden Meinungen, die dann keine mehr sind. Gewiss sind Männer und Frauen nicht gleich und ob Unterschiede zu nivellieren sind, das darf getrost angezweifelt werden. So etwa muss auch die Mutter-Kind-Symbiose nicht in Frage gestellt werden. Gerade die Transhumanisten bewegt so mancher Blödsinn.

Genderam a hat einen aktuellen Fall aufgespürt und er schreibt dazu:

Normalerweise berichte ich hier nicht auf einzelne verbrecherische Frauen, aber in diesem Fall finde ich das Motiv bemerkenswert.

Mit einem Geständnis hat in Essen am Mittwoch der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Kindes begonnen. Angeklagt ist eine Mutter aus Bottrop. Die 46-Jährige gab über ihren Verteidiger zu, ihre sechsjährige Tochter in der Nacht zum 28. Januar 2022 getötet zu haben. Zum Prozessauftakt wollte sie keine Einzelheiten nennen. Die deutsche Angeklagte soll zunächst versucht haben, das Mädchen in der Badewanne zu ertränken. Anschließend soll sie dem Kind laut Anklage mit einem Küchenmesser tief in den Hals geschnitten haben.

Hintergrund der Tat ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Sorgerechtsstreit. Der getrennt von der Angeklagten lebende Vater des Kindes soll am Vortag der Tat ein erweitertes Umgangsrecht zugesprochen bekommen haben. "Die Angeschuldigte war getrieben vom tiefen Gefühl der Niederlage", heißt es in der Anklage. Sie habe in der Vorstellung gehandelt, niemand außer sie selbst habe ein Recht auf ihre Tochter. Die Anklage lautet auf Mord.

Hier zum Artikel Mordprozess in Essen

 Mutter gesteht Tötung der sechsjährigen Tochter

Ebenso ist  der nächste Beitrag durchaus betonenswert, denn auch hier wird heuchlerisch gelebt in der Gesellschaft.

Die Strafrechtlerin Arabella Pooth über die Schwierigkeit, Wahrheit zu rekonstruieren, und den Unterschied zwischen »strafbar« und »moralisch fragwürdig«.

"Frauen müssen wissen, dass sie durch eine falsche Aussage das Leben eines Menschen zerstören können" – News vom 18. August 2022

Für Spiegel-Online hat Nina Ponath die Strafrechtlerin Arabella Pooth interviewt, die als Fachanwältin für Strafrecht, vor allem bei Tötungs- und Sexualdelikten, tätig ist. Ein Auszug aus dem ausführlichen Gespräch:

Ich gebe hier nur einige Aussagen. Den Artikel kann jeder selber im Spiegel nachlesen.

  • Ich bin Strafverteidigerin und habe deshalb laufend mit solchen Fällen zu tun – auch aktuell. Ich muss da natürlich an der Oberfläche bleiben wegen meiner Verschwiegenheitspflicht. Grundsätzlich kann man aber sagen: Eine Falschbeschuldigung vernichtet fast immer die Existenz. Verlust von Job, Ehefrau oder Freunden ist fast immer die Folge. Selbst, wenn sich am Ende herausstellt, dass die Vorwürfe falsch waren, bleibt oft ein Reputationsschaden zurück, den man gar nicht oder nur sehr schwer wieder reparieren kann. Ich hatte zum Beispiel einmal den Fall, dass einem Mandanten von mir noch während des laufenden Verfahrens das Sorgerecht für seine eigene Tochter entzogen wurde. Seine Ex-Frau Frau hatte die Beschuldigung als Gelegenheit genutzt, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Der Mann wurde freigesprochen.
  • Ein Beschuldigter ist natürlich immer in der Defensive. Erst recht ein zu Unrecht Beschuldigter. Im Bereich der Sexualdelikte schlägt einem da viel Hass entgegen, wenn der Fall bekannt wird. Manchmal ist es sinnvoll, in die Offensive zu wechseln, um das Verfahren möglichst frühzeitig in eine andere Richtung zu lenken. Polizei und Justiz sind heutzutage sehr ergebnisoffen. Das ändert natürlich nichts am Reputationsverlust der Beschuldigten.

Vergewaltigung ja oder nein:

  • Das ist besonders in Situationen der Fall, in denen eine Partei keine Lust zum Sex hat. Der Unterschied zwischen subjektiver Unlust und einem externen Bitten oder Drängen würde dann gedanklich so verschwimmen, dass die Betroffenen selbst nicht mehr beantworten können, wie freiwillig der Sex nun war. Bei solch auseinanderklaffenden Erwartungen kann es passieren, dass Frauen weiter gehen, als sie eigentlich wollen.
  • Es kann passieren, dass die Frau das wirklich so empfindet und mit der Überzeugung "Ich wollte es nicht, ich habe mich drängen lassen" zur Polizei geht. Vielleicht hat sie auch Angst vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr und fühlt sich deshalb schlecht. Dabei vergisst sie einen entscheidenden Punkt: Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn vor dem Sex "Ich will das nicht" gesagt oder signalisiert wurde. Wenn das ausbleibt – eben weil die Frau gefallen wollte und mitgemacht hat –, sprechen wir nicht von einer Vergewaltigung.

Dann mag der Mann moralisch fragwürdig sein, ein Straftäter ist er nicht.

Hier ist sowieso auffallend, das versschieden gewertet und gewichtet wird. Männer sind zumeist moralisch im Nachteil, sie werden zur gleichen Sache moralisiert und dämonisiert oft ganz im Gegensatz zu den Frauen.

Frauen als Luder, Hure, als Fremdgängerin, untreues Weib zu bezeichnen ist kaum mehr zu finden. Es wird harmonisiert und selbst das Opfer Ehemann oder Freund gerät in ein schlechteres Licht.

  • Über Sexualdelikte öffentlich zu sprechen ist generell schwierig. Es ist ein sensibles Thema. Immer wieder wird die Forderung laut, dass einer Frau, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein, pauschal geglaubt werden sollte. Das ist juristisch gesehen natürlich völliger Quatsch und stünde in keiner Weise im Einklang mit unserem Rechtssystem. Daran wird aber deutlich, dass gerade das Thema Falschbeschuldigung im Bereich der Sexualdelikte in der Öffentlichkeit schwer zu diskutieren ist. Es ist aber wichtig, das zu tun. Frauen müssen wissen, dass sie eine falsche Beschuldigung nicht einfach aussprechen dürfen und sich dadurch auch strafbar machen können. Ihnen muss klar sein, dass sie durch eine falsche Aussage das Leben eines Menschen zerstören können.

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