Dienstag, 18. Februar 2025

Aus der Videoecke: Verfassungsrechtler kritisiert die Ausgrenzung der AfD-Wähler

 Verfassungsrechtler Rupert Scholz über die Ausgrenzung von AfD-Wählern 

und sind sehr interessante Hinweise und Aufklärung zur Sache, die der Verfassungsrechtler macht. Es geht nicht um upulismus, was immer wieder Begründung ist, sondern um sachliche Fragen und Antworten und die gibt es da.

Nachtrag: a) die demokratischen Regeln, Vernunft und b) Inhalte, um die es geht.



 „Wenn die Migrationsentwicklung so weitergeht, fürchte ich, dass das innerhalb unserer Gesellschaft zu weiteren Spaltungsprozessen führen wird“, bekennt der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz im Interview mit Ralf Schuler. Auch um die Stabilität unserer Demokratie mache er sich Sorgen. Deutschland erlebe eine zunehmende Radikalisierung.

Aus dem Interview: Konrad Adenauer hat mit Argumenten gekämpft und damals, 1960, die Deutsche Partei DP besiegt (Minute 16-20). Heute die AfD mit Brandmauer ausgrenzen ohne Argumente, wie das geschieht, ist keine Lösung und keine gute Strategie und parlamentarisch auf Dauer nicht haltbar. 

Ja oder Nein sagen alleine ist nicht ausreichend, ist zu wenig. Nein heißt erst einmal stopp, halt. Begründungen können sachliche sein, Geldfragen betreffen oder emotionale, Werte und Normen betreffend. Bemängelt wurde bereits, dass die parlamentarischen Regeln neuerdings gegen die AfD verletzt worden sind, was es bisher noch nicht gegeben hat, was die Altparteien so nicht sehen. Sie auszugrenzen ist undemokratisch.

Ein Beispiel hat auch der BR im November dazu berichtet:Neue Regeln im Landtag: Aus für Debatten über AfD-Kandidaten

Ein weiterer Punkt ist das Wahlrecht zu den Direktmandaten und den Zweitstimmen. Richtiger oder besser wäre es, von Kandidatenstimme zu reden oder von Parteienstimme. Der Bürger sollte das Wahlsystem verstehen können und was mit den Stimmen geschieht.

Die Flüchtlingspolitik überfordert den Staat und die  Gesellschaft schon längst und ist nicht mehr tragbar.

 Frau Merkel hat das Dublinabkommen und Asylrecht schwer missachtet, was heute anscheinend keiner mehr sehen will. Der Satz (2) des Asylgetzes, dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist, entspricht dem aus dem Dublinabkommen. 

Das heißt nur, dass die Rechte bereits verletzt wurden!

Das ist also problemfrei möglich, an der Grenze zurückzuweisen und stellt keinen Gesetzesbruch dar.

Was Herr Scholz sagte, das sei europarechtswidrig, ist schlichtweg falsch und Deutschland dürfte diese Problem gar nicht haben, wäre das Dublinabkommen auch angewendet worden.

Wenn ich so den Reden im Fernsehen oder Youtube zuhöre, dünkt etwas komisch. Haben die denn keine Bildung mehr?

Die große Empörung ist ja bei denen, daß die erinnern und ermahnen, umenschlich wären. Wer sagt, illegale Abschieben, Remigration und an das Recht erinnert, wird als undemokratisch betitelt. Wie bescheuert ist das denn!

Und Grenzen dicht machen bedeutet nicht, eine Mauer bauen und Stachledrahtzaun, sondern diese Migration stoppen.

Für jeden Bürger aus anderen Ländern wie Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, Benelux-Staaten, Portugal, war schon zuvor und bisher trotzdem problemfrei der Grenzübertritt doch möglich, oder war das nicht bekannt?

Mit Reisepass oder Personalausweis war all das längst schon möglich: 1960, 1970,1980 bis heute. Das haben doch alle längst gewußt. Ausnahme war der Osten, die sozialistischen und kommunistischen Staaten.

Mal im Ernst, haben die das nicht gewußt oder leiden manche an Gedächtnisverlust, der Amnesie?





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