Mittwoch, 3. Mai 2017

Kunst ist, was der Künstler als Kunst bezeichnet


                   Und worüber andere streiten
  
Künstler dürfen demnach Porträtgemälde, künstlerische Fotografien und andere Personendarstellungen ungefragt in der Öffentlichkeit ausstellen, ohne hierfür strafrechtlich belangt werden zu können.

mit Lesehinweis am Schluss

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


1)    Erklärung: Kunst ist jede auf Wissen und Übung gegründete Tätigkeit und beruht auf der schöpferischen und gestalterischen Fähigkeit von Menschen.

Die Definitionen von Kunst sind grenzüberschreitend. aus: kunst ist frei

2) Neben der Meinungsfreiheit kann auch die Kunst den Vorrang vor dem Jugendschutz beanspruchen. Die höchsten Gerichte haben hierzu mehrfach Stellung genommen und dabei ihre Ansicht zu der Frage, wie Kunst und Jugendschutz miteinander zu vereinbaren sind, wiederholt geändert. Die aktuellste Aussage zum Verhältnis Kunst - Jugendschutz ist der Mutzenbacher-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (BVerfGE 83, 130-155) zu entnehmen:

Kunst ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Künstlers zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Dies ist unmittelbarer Ausdruck der Persönlichkeit des Künstlers.

Geschützt sind die künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks, der so genannte Werkbereich und der Wirkbereich. Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen, oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.

Ø  Jarass/Pieroth/Jarass, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Kommentar, 2014, S. 231.

Offener Kunstbegriff heute

Dabei wird heute von der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft ein "offener" Kunstbegriff vertreten. Kunst ist danach gekennzeichnet durch einen subjektiven schöpferischen Prozess, dessen Ergebnis vielfältige Interpretationsmöglichkeiten zulässt. Das bedeutet, dass Kunst das ist, was der Künstler als Kunst bezeichnet und worüber andere streiten, ob es Kunst ist.


Ergänzend: Wissenschaftsfreiheit


Wissenschaftsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 GG: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei".

Grundsätzlich ist auch alles von einer Indizierung ausgenommen, was Wissenschaft, Forschung und Lehre dient. Hierauf berufen sich vor allem Autorinnen und Autoren, denen es darum geht, die Ursachen des Zweiten Weltkrieges unrichtig darzustellen, bzw. die NS-Verbrechen zu verherrlichen, zu verharmlosen oder zu leugnen. Der Wissenschaft, Forschung und Lehre dient ein Medium aber nur dann, wenn in ihm das Wesentliche erfasst, sorgfältige Beobachtungen angestellt und Tatsachen genau wiedergegeben werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Wissenschaft „alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist“ (BVerfG NJW 1994, 1781, 1782).

Einem Werk kann nicht schon deshalb die Wissenschaftlichkeit abgesprochen werden, weil es einseitig erscheint oder lückenhaft ist. Dies kann zu Fehlerhaftigkeit führen, nicht jedoch zu einem systematischen Verfehlen des Anspruchs von Wissenschaftlichkeit. Letzteres ist insbesondere erst dann der Fall, wenn das Werk nicht auf Wahrheitsbekenntnis abzielt, sondern vorgefasste Meinungen oder Ergebnisse als wissenschaftlich nachgewiesen erscheinen lässt. Indiz dafür kann eine systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen sein, die die Aussage des Werkes widerlegen könnten.

Auch das öffentliche Interesse kann Vorrang vor einer Indizierung beanspruchen (§ 18 Abs. 3 Nr. 3 JuSchG). Das ist z.B. der Fall, wenn Informationen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollten oder wenn die Allgemeinheit um Mithilfe zur Aufklärung von Verbrechen gebeten wird und die Darstellung in Form einer Berichterstattung erfolgt.



Europäische Charta der Menschenrechte

Artikel 13 – Freiheit von Kunst und Wissenschaft
Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet.


BVerfGE 30, 173 – Mephisto, Leitsätze

Mit Zufallsfund die Grundrechtepartei:

1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht.

2. Die Kunstfreiheitsgarantie betrifft nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks.

4. Für die Kunstfreiheit gelten weder die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG noch die des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG.

5. Ein Konflikt zwischen der Kunstfreiheitsgarantie und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsbereich ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung zu lösen; hierbei ist insbesondere die in GG Art. 1 Abs. 1 garantierte Würde des Menschen zu beachten.
...............................................................................................
Fußnote: Grundrechtepartei

Der Kriminalbeamte a.D., Dokumentarfilmer, Drehbuchautor, Kameramann, Regisseur und Filmproduzent Burkhard Lenniger gründete am 2. August 2010 aufgrund seiner Erfahrungen mit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt zusammen mit anderen politisch Aktiven die Grundrechtepartei als »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union« und ist seitdem einer ihrer Bundessprecher (….)

Die Grundrechtepartei ging hervor aus der „Bürgerinitiative für Verfassungsschutz“, deren Mitglieder in jahrelanger Ermittlungsarbeit feststellen mußten und beweisen konnten, daß die Bundesrepublik Deutschland faktisch weder eine Demokratie noch ein Rechtsstaat ist. Verfassungsbruch durch die öffentliche Gewalt und Amtsmißbrauch sind z.B. bis heute keine im deutschen Strafrecht existierenden Straftatbestände. Die Aufgabe des Bürgers besteht ausschließlich in der Finanzierung dieser Zustände.

Die Grundrechtepartei verfügt über Untersuchungen darüber, daß seit Mai 1949 Grundrechte aus dem Grundgesetz in Deutschland durch politische Beamte und gesetzgebende Politiker im deutschen Bundestag ausgehöhlt und sukzessive eliminiert worden sind. Die Anerkennung der Grundrechtepartei als wählbare Partei bei der Europawahl scheiterte nicht, weil die Grundrechtepartei „gefährlich“ für das politische System und die etablierten Parteien ist. Der Bundeswahlleiter Roderich Egeler (CDU) ließ sie aus folgenden Gründen nicht zu: „Bei Ingmar Vetters Grundrechtepartei fehlten nicht nur die Unterschriften, sondern auch alle anderen Unterlagen.“ [1]

„Gleich zu Beginn der Sitzung mußte der Bundeswahlleiter die Vertrauensperson der Grundrechtepartei, Ingmar Vetter, des Saales verweisen. Vetter hatte den Bundeswahlleiter mit der Behauptung wiederholt unterbrochen, der Ausschuß sei nicht ordnungsgemäß besetzt und Egeler führe nicht rechtmäßig den Vorsitz. Zudem hatte er Schriftstücke im Saal verteilt.“ [2]

  • aus dem Nuernbergwiki und hat demnach deutlich nichts mit den sogenannt "Reichsbürgern" (was es nicht alles so gibt...) zu tun.

Lesehinweis zum Thema Kunst aus Epochetimes

   -  Therapie-statt-Bildung 
   -  Verdummung-ein-problem-das-paedagogen ... 

auf: EpocheTimes und ist Von dem Autorenteam der Redaktion der „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei“, 9. März 2019.

Wem an solcher Bewertung liegt, mag jeweils nachlesen wobei es dran nicht mangelt: .. zum selber nachlesen und hilft eventuell gegen zu viel Verwirrnis  - Inhaltlich wird sie als islamkritisch und rechtspopulistisch angesehen r.[1][2][3] … .  im Dunstkreis der AfD, irgendwo zwischen Epoch TimesUnzensuriert.at und Politically Incorrect“ etabliert habe und teilweise aus den USA finanziert werde

Keine Kommentare: