Und worüber andere streiten
Künstler
dürfen demnach Porträtgemälde, künstlerische Fotografien und andere
Personendarstellungen ungefragt in der Öffentlichkeit ausstellen, ohne hierfür
strafrechtlich belangt werden zu können.
mit Lesehinweis am Schluss
Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland
Art
5
(1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2)
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
persönlichen Ehre.
(3)
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre
entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
1) Erklärung:
Kunst ist jede auf Wissen und Übung gegründete Tätigkeit und beruht auf der
schöpferischen und gestalterischen Fähigkeit von Menschen.
Die Definitionen von Kunst sind
grenzüberschreitend. aus: kunst ist frei
2) Neben der Meinungsfreiheit
kann auch die Kunst den Vorrang vor dem Jugendschutz beanspruchen. Die höchsten
Gerichte haben hierzu mehrfach Stellung genommen und dabei ihre Ansicht zu der
Frage, wie Kunst und Jugendschutz miteinander zu vereinbaren sind, wiederholt
geändert. Die aktuellste Aussage zum Verhältnis Kunst - Jugendschutz ist der
Mutzenbacher-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (BVerfGE
83, 130-155) zu entnehmen:
Kunst ist nach der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts das Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in
der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Künstlers zu unmittelbarer
Anschauung gebracht werden. Dies ist unmittelbarer Ausdruck der Persönlichkeit
des Künstlers.
Geschützt sind die
künstlerische Betätigung und die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks, der
so genannte Werkbereich und der Wirkbereich. Die Kunstfreiheit enthält das
Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten
einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen, oder
allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben.
Ø Jarass/Pieroth/Jarass,
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Kommentar, 2014, S. 231.
Offener
Kunstbegriff heute
Dabei wird heute von der
Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft ein "offener" Kunstbegriff
vertreten. Kunst ist danach gekennzeichnet durch einen subjektiven
schöpferischen Prozess, dessen Ergebnis vielfältige
Interpretationsmöglichkeiten zulässt. Das bedeutet, dass Kunst das ist, was der
Künstler als Kunst bezeichnet und worüber andere streiten, ob es Kunst ist.
Ergänzend: Wissenschaftsfreiheit
Wissenschaftsfreiheit aus
Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 GG: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre
sind frei".
Grundsätzlich ist auch alles
von einer Indizierung ausgenommen, was Wissenschaft, Forschung und Lehre dient.
Hierauf berufen sich vor allem Autorinnen und Autoren, denen es darum geht, die
Ursachen des Zweiten Weltkrieges unrichtig darzustellen, bzw. die NS-Verbrechen
zu verherrlichen, zu verharmlosen oder zu leugnen. Der Wissenschaft, Forschung
und Lehre dient ein Medium aber nur dann, wenn in ihm das Wesentliche erfasst,
sorgfältige Beobachtungen angestellt und Tatsachen genau wiedergegeben werden.
Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts ist Wissenschaft „alles, was nach Inhalt und Form als
ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist“
(BVerfG NJW 1994, 1781, 1782).
Einem Werk kann nicht schon
deshalb die Wissenschaftlichkeit abgesprochen werden, weil es einseitig
erscheint oder lückenhaft ist. Dies kann zu Fehlerhaftigkeit führen, nicht
jedoch zu einem systematischen Verfehlen des Anspruchs von
Wissenschaftlichkeit. Letzteres ist insbesondere erst dann der Fall, wenn das
Werk nicht auf Wahrheitsbekenntnis abzielt, sondern vorgefasste Meinungen oder
Ergebnisse als wissenschaftlich nachgewiesen erscheinen lässt. Indiz dafür kann
eine systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen
sein, die die Aussage des Werkes widerlegen könnten.
Auch das öffentliche Interesse
kann Vorrang vor einer Indizierung beanspruchen (§ 18 Abs. 3 Nr. 3 JuSchG). Das
ist z.B. der Fall, wenn Informationen der Allgemeinheit zugänglich gemacht
werden sollten oder wenn die Allgemeinheit um Mithilfe zur Aufklärung von
Verbrechen gebeten wird und die Darstellung in Form einer Berichterstattung
erfolgt.
Europäische
Charta der Menschenrechte
Artikel 13 – Freiheit von Kunst
und Wissenschaft
Kunst und Forschung sind frei.
Die akademische Freiheit wird geachtet.
BVerfGE 30, 173 – Mephisto, Leitsätze
Mit Zufallsfund die
Grundrechtepartei:
1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist
eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende
Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht.
2. Die Kunstfreiheitsgarantie
betrifft nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern auch die Darbietung
und Verbreitung des Kunstwerks.
4. Für die Kunstfreiheit gelten
weder die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG noch die des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2
GG.
5. Ein Konflikt zwischen der
Kunstfreiheitsgarantie und dem verfassungsrechtlich geschützten
Persönlichkeitsbereich ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung zu
lösen; hierbei ist insbesondere die in GG Art. 1 Abs. 1 garantierte Würde des
Menschen zu beachten.
Fußnote:
Grundrechtepartei
Der
Kriminalbeamte a.D., Dokumentarfilmer, Drehbuchautor, Kameramann, Regisseur und
Filmproduzent Burkhard Lenniger gründete am 2. August 2010 aufgrund seiner
Erfahrungen mit der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt zusammen mit anderen
politisch Aktiven die Grundrechtepartei als »Politische Partei zur Durchsetzung
der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als
Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der
Europäischen Union« und ist seitdem einer ihrer Bundessprecher (….)
Die
Grundrechtepartei ging hervor aus der „Bürgerinitiative für Verfassungsschutz“,
deren Mitglieder in jahrelanger Ermittlungsarbeit feststellen mußten und
beweisen konnten, daß die Bundesrepublik Deutschland faktisch weder eine
Demokratie noch ein Rechtsstaat ist. Verfassungsbruch durch die öffentliche
Gewalt und Amtsmißbrauch sind z.B. bis heute keine im deutschen Strafrecht
existierenden Straftatbestände. Die Aufgabe des Bürgers besteht ausschließlich
in der Finanzierung dieser Zustände.
Die
Grundrechtepartei verfügt über Untersuchungen darüber, daß seit Mai 1949
Grundrechte aus dem Grundgesetz in Deutschland durch politische Beamte und
gesetzgebende Politiker im deutschen Bundestag ausgehöhlt und sukzessive
eliminiert worden sind. Die Anerkennung der Grundrechtepartei als wählbare
Partei bei der Europawahl scheiterte nicht, weil die Grundrechtepartei
„gefährlich“ für das politische System und die etablierten Parteien ist. Der
Bundeswahlleiter Roderich Egeler (CDU) ließ sie aus folgenden Gründen nicht zu:
„Bei Ingmar Vetters Grundrechtepartei fehlten nicht nur die Unterschriften,
sondern auch alle anderen Unterlagen.“ [1]
„Gleich
zu Beginn der Sitzung mußte der Bundeswahlleiter die Vertrauensperson der
Grundrechtepartei, Ingmar Vetter, des Saales verweisen. Vetter hatte den
Bundeswahlleiter mit der Behauptung wiederholt unterbrochen, der Ausschuß sei
nicht ordnungsgemäß besetzt und Egeler führe nicht rechtmäßig den Vorsitz.
Zudem hatte er Schriftstücke im Saal verteilt.“ [2]
- aus dem Nuernbergwiki und hat demnach deutlich nichts mit den sogenannt "Reichsbürgern" (was es nicht alles so gibt...) zu tun.
Lesehinweis zum Thema Kunst aus Epochetimes
- Therapie-statt-Bildung
- Verdummung-ein-problem-das-paedagogen ...
auf: EpocheTimes und ist Von dem Autorenteam der Redaktion der „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei“, 9. März 2019.
Wem an solcher Bewertung liegt, mag jeweils nachlesen wobei es dran nicht mangelt: .. zum selber nachlesen und hilft eventuell gegen zu viel Verwirrnis - Inhaltlich wird sie als islamkritisch und rechtspopulistisch angesehen r.[1][2][3] … . im Dunstkreis der AfD, irgendwo zwischen Epoch Times, Unzensuriert.at und Politically Incorrect“ etabliert habe und teilweise aus den USA finanziert werde
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