Tacheles reden heißt das auch und sagen, es ist Zeit, ist ja nichts Neues. Vor Jahren war, zumindest laut Medien, die Empörung groß, als von den Mädchengangs berichtet wurde, deren Brutalität schockiert hat.
Mit der Jugendtheorie wurde sehr hervorgehoben, dass Mädchen immer mehr auf eigenen Beinen stehen, Girlpower war wichtig und wurde herumgeunkt, der Girly-Faktor war definitorisch entstanden und natürlich war das im Sinne des Kampfes gegen das Patriarchat, das mehr eingeredet ist als es tatsächlich noch existiert. Gewalt aber bedeutet noch nicht, auf eigenen Beinen stehen und die Jungs, die Buben und Männer nicht zu brauchen! Nein, eher war da ja die Rede, daß sich Mädchen heute zu verteidigen wissen. Sie werden zum Opfer stilisiert, das sie so doch nicht sind, nur weil es Jungs auch gibt und weil Kooperation, soziales Lernen sinnvoller ist, als Front gegeneinander einnehmen.
Bis heute ist es üblich geworden, von Männern zu reden, von einem Mann, einem jungen Mann, der hat oder jungen Männer oder von Jugendlichen bei den berichteten Untaten und es wird unzulässig verallgemeinert, denn es gibt längst die Parallelgesellschaft der Zuwanderer, oder wie immer sie bezeichnet werden und die parallel eben hinzu tritt.
Daß es Jugendliche sind, stimmt nach der Definition der 14-18 Jährigen, doch es sind Schüler und manchmal noch Kinder, doch Strafe, Sozialstunden, Sanktionen müssen und müssen dennoch sein. Das, was stattfindet, sind ja nicht lediglich nur kleine Ringkämpfe unter Freunden. Statt dessen war mehrmals bereits zu lesen, daß Täter wieder freigelassen wurden und gegen die Polizei ermittelt wird.
Da läuft gehörig viel falsch im Staat.
Flüchtlinge sind die meisten ohnehin nicht und können oder dürfen so nicht anerkannt werden, da sie ja bis Deutschland andere sichere Drittländer bereits durchwandert haben. Wie kann das sein, dass es zu viele der Politik nicht kümmert, dass sie Fakten nicht sehen wollen?
Asylgesetz (AsylG) https://dejure.org/gesetze/AsylG/18.html
§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,.. (...)
3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat ...
Die Messerangriffe haben doch eine Häufigkeit erreicht, wie es sie bisher in Deutschland und Europa noch nie geben hat.
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