Bei allem was über 1 Jahr an Politik stattgefunden hat, kann das einem jeden nur halbwegs gebildeten ( ≠ Halbgebildete!! o.a. Gemeintes nur schwer erträglichen Kommunikationsstils. Wohlgemerkt gibt es Banausen und Pfeifen) Menschen nur die Sprache verschlagen.
1. Das sogenannte Corona-Notbremsegesetz ist hinsichtlich der geplanten Ausgangssperre verfassungsrechtlich unzulässig. Wir haben Beschwerde eingereicht. Mit dieser konstruktiven Verfassungsbeschwerde streiten wir für ein schlüssiges und wirksames Gesamtkonzept zur Pandemiebekämpfung. Mehr erfahren
2. Desweiteren hier: Am 22. April legte Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer gemeinsam mit Florian Post (MdB der SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Karlsruhe ein. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, vertritt die Kläger. Neben der Verfassungsbeschwerde wurde ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt.
Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern.
Durchaus ja akribisch und stichhaltig vorgetragener Kritik und Einwand gegen vieles der Maßnahmen wird ignoriert. Nur beispielshaft Professor Bhakdi, Dr.Wodarg, ehemals Verfassungsrichter Papier. Den Kundigen sind diese und weitere längst nicht unbekannt sondern sehr wohl geläufig. Herr Kubicki und einige in der FDP erscheinen mir doch erwähnenswert aber sind mir persönlich etwas zu zaghaft dazu. Na ja, man hat halt auch so seine Vorstellungen, etwa nicht? Es handelt sich ja um im Recht und §§-Dschungel versierte - sein wollend schreibe ich hingegen nicht - Personen, die der Materie sehr wohl firm sind. Auch möchte ich Sarah Wagenknecht nennen, Chaos mit Ansage: Merkels angebliche Öffnungsstrategie, Die Masken fallen: Gekaufte Politik & Korruption, die noch zu den Vernünftigen und sachbezogenen Politikern zählt.
Anmerkend: was ist nur politische Bildung? Informieren auf allen Vieren ist zur Devise geworden. So lange es noch geht ist es ja nicht zu spät. Hässlich und gräßlich, unerlässlich ist es und weg mit jeder Teufelin, die das so will, dass Ehe und Familie nicht mehr ein Ziel. Geborgenheit und Liebe sind für sie nur Seitenhiebe und gehen an die Nieren. So sie alsbald ebenso kriechen auf allen Vieren.
Sicher muss oder soll Friedfertigkeit mehr hervorgehoben werden aber ein Donnerwetter wäre manchen wünschenswert. Viel berechtigter Einwand - selbst Moral und Werte sind nicht einerlei; ethische Fragen sind ebenso zaghaft und wurden "bereinigt"- was ist denn ein Mensch ohne Moral und Wertegebäude? Nichts, einfach ein Nichts. Als ich, als wir noch jünger waren hieß es, für die einen ist blau ein Zustand und für andere die Farbe.
Nach Kritik an Corona-Strategie – Wissenschaftler fliegt aus Söders Ethikrat , 12.2.2021
«Die Verlängerung des Lockdowns ist nicht vermittelbar»: Der Ethiker Christoph Lütge bleibt bei seiner Kritik an den Corona-Massnahmen
Lütge: „Lockdown war falsche Entscheidung“ -Katholische Kirche, Bistum Münster, 13.05.2020
Gesundheitsamtsleiter Dr. Pürner: „Ich werde weiter Kritik üben“ – „Inzidenzgrenzen werden willkürlich festgelegt“- „Ich wähle die Würde! Ärzte dürfen nicht schweigen. Niemals!“ Quelle EpocheTimes.
Mit einem Offenen Brief hatten auch bereits mehrere Hundert Mediziner gegen die Versetzung Pürners protestiert. Die Ablösung des Gesundheitsamtschefs sei ein inakzeptabler autoritärer Versuch, «legitime und in der aktuellen Situation besonders notwendige ärztlich-wissenschaftliche Diskussionen zu unterdrücken», hieß es in dem Brief an die Staatsregierung. vom 2.3.21 hierhin
und aktuell Dr.Wodarg: Die Geschichte wiederholt sich, Cogelgrippe, Schweinegrippe, C-Virus SRF Rundschau auf dem Kanal von Toni Bartl
- besteht längst gegen vieles der Maßnahmen und den Begründungen, zum unrühmlichen und doch zweifelhaften PCR-Test, gegen den Maskenwahn, das Aushebeln der Grundrechte, die Opfer Geschädigten der Maßnahmen für die gesamte Bevölkerung, für die Familien, Kinder, Jugend, Schule und Bildung,
„Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche.“
„Habe Mut zu dir selbst, und such deinen eigenen Weg.“
,Janusz Korczak
Sie finden kein Gehör, als ob sie nur ungehört abprallen und nicht zur Kenntnis gelangen (dürfen?). Als ob jene die Maßnahmen fordernden Politiker dies nicht wahrhaben können sofern sie dies noch wollten. Gerade als ob sie eine Wahrnehmungsblockade dazu haben. Diskreditierung, Rufmorde, üble Nachreden finden monatelang reihenweise nun statt gegen Kritiker und Demonstranten. Was nicht auf Linie ist zählt plötzlich als politisch rechts(extrem) bis Nazi zu sein. Sogar Kritische Polizisten und remonstrierende Beamte werden versucht, mit an den Pranger zu stellen, Ärzten wurde die Praxis durchsucht oder geschlossen:
Knock Down, Nr. 3 läuft seit Mittwoch, 15.12.-2020. – Wir nehmen aus gegebenen Anlass zu den Hilflosigkeiten von Politik und (leider) auch der Polizei Stellung: „Sie drehen durch“ (...) Die Beschlüsse der 16 Mainzelmännchen, davon drei weiblichen Geschlechts, und der Königin von Deutschland, greifen nochmals tief(er) als schon bei den beiden anderen Beschlüssen in die Grundrechte von allen Bürgern dieser Republik ein.
Februar 21: Atteste für Maskenverweigerer ausgestellt. Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Praxis- und Wohnräume von Hamburger Ärzten durchsucht, die falsche Atteste für Maskenverweigerer ausgestellt haben sollen. Vor den Praxen kam es daraufhin zu Spontandemonstrationen.
Oktober 20: "Unrichtige Gesundheitszeugnisse"
Polizei durchsucht Praxis von "Querdenken"-Wortführer Bodo Schiffmann
hier aus RT Deutsch
"Seit Freitagabend gilt per Gesetz die bundesweite Ausgangssperre. Doch kaum eingerichtet, wird sie schon von allen Seiten angegriffen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legt deshalb eine Verfassungsbeschwerde ein – und die Chancen stehen ziemlich gut.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat am Samstag gegen die Ausgangssperre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Die zwölf Beschwerdeführer, darunter Politiker und Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder des Abgeordnetenhauses Berlin und Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und SPD, verlangen die Aufhebung der Maßnahme. Laut Pressemitteilung stellt sich das Verfahren ausdrücklich nicht gegen das "ganze 'Notbremsegesetz', sondern geht gezielt gegen die verfassungswidrige Ausgangssperre vor".
Mit der Klage folgt die Gesellschaft ihrer Ankündigung vom 19. April, gegen das Gesetz in der beschlossenen Form vorzugehen. Grundlage ist ein juristisches Gutachten, das von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg erstellt wurde. Dieses sieht in der Ausgangssperre zahlreiche Eingriffe gegen die Grundrechte gegeben, darunter die Freiheit der Person, die körperliche Unversehrtheit und die Freizügigkeit.
Beim
Bundesverfassungsgericht gingen bereits zahlreiche Eilanträge und
Verfassungsbeschwerden ein. Allein am Donnerstag und Freitag wurden rund zwei
Dutzend Verfahren gesichtet, die sich gegen das novellierte
Infektionsschutzgesetz richten – und es gehe laufend mehr ein, sagte ein
Gerichtssprecher in Karlsruhe auf Anfrage des Nordkuriers. Der überwiegende
Teil der Klagen richtet sich demnach gegen das gesamte Maßnahmenpaket.
Vereinzelte Proteste
In einigen Städten hatten am Abend zu Sonntag insgesamt einige Hundert Menschen gegen die Ausgangsbeschränkungen protestiert. Die Demonstrationen verliefen nach Angaben der Polizei friedlich. In Frankfurt zogen etwa 300 Demonstranten mit Plakaten durch die Innenstadt, einige zündeten dabei stark rauchende Feuerwerkskörper. In Hannover protestierten rund 100 Menschen. Beide Demonstrationen waren zuvor bei der Polizei angemeldet worden. In Kassel nahmen für eine halbe Stunde etwa 50 Menschen an einem nicht angemeldeten Aufzug teil; die Corona-Abstandsregeln wurden dabei laut Polizei weitestgehend eingehalten. In Berlin versammelten sich nach einem Aufruf im Internet spontan etwa 20 bis 30 Radfahrer zu einer Protestfahrt.
Das
neue Bundesgesetz zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen sieht nächtliche
Ausgangssperren zwischen 22.00 und 5.00 Uhr vor, wenn in einer Stadt oder einem
Landkreis die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen
pro 100.000 Einwohner) an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dies
ist derzeit in sehr vielen Kreisen und Städten der Fall. In diesen Nachtstunden
darf man dann die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht
mehr verlassen. Zu den Ausnahmen gehört zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit.
Joggen und Spazierengehen bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur
allein."
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