Das ist Betrug an Kindern und Männern, die Lügen solcher Mütter:
Es ist wohl kalt geworden beim Menschen, schlimmer wie die Eisprinzessin? Nur, gäbe es die Märchenwelt noch, könnten Menschen noch besser nachdenken. Kalte Herzen wie Winter war doch gar ein Lied aus Griechenland, von Nana Mouskouri. Wo keine Emotionen mehr sind, sind keine mehr zu finden, trotz langer Suche und dem Glauben, es wären welche, die man so fühlt oder wozu denkt.
Da muss keiner sagen: und erst der Staat. Härte und Lieblosigkeit wird damit schon gezüchtet und das Ignorieren des Menschen als soziales, nicht staatliches oder lediglich kollektives Wesen der Masse Mensch. Wirrgeister reden doch nur von der Co-Existenz, die vielleicht nur den Film aus Hollywood angeschaut haben; man muss nachdenken ....
Politik ist wohl zur Klonwirtschaft geworden?
c Ehegattenunterhalt und Kuckuckskinder
Die vermeintliche Zeugungsmacht der Männer gegen die Müttermacht?
Der Kreislauf der Machthaberdiskurse und Päderastenideologien
So kann´s doch nicht mehr weitergehen! Warum sind Frauen hierzu so schweigsam, denn kaum je habe ich das jahrlang anders erlebt, oder mit Gegenfragen zu reagieren, mit Vorwürfen oder Pauschalierungen wie man´s ja hoffentlich immer noch nicht gewohnt ist.
Wieso verhalten sich solche Frauen und Mütter so unbarmherzig wie doch ebenso schon der Rechtsstaat heute? Wie können Frauen hierbei noch von Liebe reden wollen oder einem Patriarchat, das Frauen unterdrückt oder Frauen wären benachteiligt. Und wie kann ein Rechtsstaat heute noch so argumentieren wollen.
Wieso aber schon von Kuckuckskinder schreiben? Da ist so vieles gleich agitativ.
Hier den Artikel aus dem Spiegel in Gänze:
c
Bundesverfassungsgericht: Mutter muss Erzeuger von Kuckuckskind doch nicht benennen
Es ist ein Rückschlag für alle Scheinväter, die sogenannte Kuckuckskinder versorgt haben: Laut Bundesverfassungsgericht muss die Kindsmutter im Rechtsstreit nicht den Namen des leiblichen Vaters verraten. Die Persönlichkeitsrechte der Frau müssten gewahrt bleiben.
Karlsruhe - Versorger von sogenannten Kuckuckskindern haben ab heute weniger Chancen, deren Erzeuger auf Unterhaltsrückzahlung zu verklagen: Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Mutter eines solchen Kindes nicht verpflichtet ist, den Namen des leiblichen Vaters zu nennen.
Der Beschluss wurde am 24. Februar 2015 gefasst, aber erst heute veröffentlicht. Karlsruhe hob damit die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf (Az. 1 BvR 472/14).
Laut Ansicht der Verfassungshüter reicht ein Auskunftsanspruch über das Geschlechtsleben so weit in die Intimsphäre der Mutter hinein, dass "die Offenlegung des Mehrverkehrs" nur auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes gefordert werden darf. Da es solch eine Regelung bislang nicht gibt, hatte der BGH diese Lücke auf dem Weg der sogenannten Rechtsfortbildung schließen wollen und Scheinvätern einen auf "Treu und Glauben" gestützten Auskunftsanspruch zuerkannt.
Dem Verfassungsgerichtsbeschluss zufolge wiegt der Regressanspruch des Scheinvaters aber nicht so schwer wie die verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Mutter. Die Rechtsfortbildung des BGH gehe deshalb zu weit. Es sei nun Sache des Gesetzgebers, wie er "das Interesse der Mutter an der Geheimhaltung intimer Daten ihres Geschlechtslebens" mit dem Interesse des Scheinvaters an Rückzahlung des von ihm geleisteten Kindesunterhalts zum Ausgleich bringt, heißt es in dem Beschluss.
Die Richter in Karlsruhe hoben damit auch einen Beschluss des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts auf, das eine klagende Mutter zur Auskunft über den Erzeuger ihres Kindes verpflichtet hatte.
ala/AFP
und noch eine hässliche Realität:
c Video: Drogenabhaengig: die Crystal-Meth-Babys von Leipzig
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen