Auf
dem Blog Genderama sind immer mal wieder einschlägige Beiträge
zu sehen und übernehme daraus, was natürlich nicht fremde Federn sind, mit
denen man sich nicht schmücken soll. Ist es etwas nur von den Tagedieben?
Es
sind Themen zu denen viel geschwiegen wird, so schrecklich sie auch sind. Und es geht ebenso
um Verhaltensweisen bei Frauen, die fast schon legitimer genommen werden als je
die von Männern zur selben Sachlage. Schockiert war ich vor Jahrzehnten, als
Frauen, die besagte Butlar erwähnten, die Auffassung vertreten haben, dass
Frauen den Kindern doch viel näher sind als Männer, das heißt Mütter sind ihren
Kindern näher als die Väter und sie hätten daher auch mehr Anspruch an den
Kindern auch bis in den Tod. So im Feld der Pädagogik, Erziehungswissenschaft.
Übel daran, dass jene Furien auf Modus Frontalangriff waren, also keine
Diskussionsbeiträge dargestellt haben sondern sie attackierten.
Wie
können Frauen, die soweit ich sehen konnte, weder Freunde noch Ehemann hatten
und schon gar kein eigenen Kinder, solche kruden und hässlichen Standpunkte
vertreten, das Recht, Vorrecht oder alleinige Recht dazu zu haben?
Hier etwa eine seltsame und heikle Debatte: Wieso werden in Deutschland Frauen für Kapitalverbrechen weniger hart bestraft als Männer? wobei dies mit Statistiken auch belegt längst ist. Mandat oder Genderama - siehe dort -u.a- haben sich dem Thema vor längerem bereits gewidmet. Die Leser auf soc.recht reagieren affektiv und emotional wobei Emotionen nie ganz auszuschließen sind. Je mehr jedoch unterschlagen wird in der Gesellschaft und bei Diskussionen, umso wertloser werden Meinungen, die dann keine mehr sind. Gewiss sind Männer und Frauen nicht gleich und ob Unterschiede zu nivellieren sind, das darf getrost angezweifelt werden. So etwa muss auch die Mutter-Kind-Symbiose nicht in Frage gestellt werden. Gerade die Transhumanisten bewegt so mancher Blödsinn.
Genderam a hat einen aktuellen Fall aufgespürt und er schreibt dazu:
Normalerweise berichte ich hier nicht auf einzelne
verbrecherische Frauen, aber in diesem Fall finde ich das Motiv bemerkenswert.
Mit einem Geständnis hat in Essen am Mittwoch der Prozess um den
gewaltsamen Tod eines Kindes begonnen. Angeklagt ist eine Mutter aus Bottrop.
Die 46-Jährige gab über ihren Verteidiger zu, ihre sechsjährige Tochter in der
Nacht zum 28. Januar 2022 getötet zu haben. Zum Prozessauftakt wollte sie keine
Einzelheiten nennen. Die deutsche Angeklagte soll zunächst versucht haben, das
Mädchen in der Badewanne zu ertränken. Anschließend soll sie dem Kind laut
Anklage mit einem Küchenmesser tief in den Hals geschnitten haben.
Hintergrund der Tat ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein
Sorgerechtsstreit. Der getrennt von der Angeklagten lebende Vater des Kindes
soll am Vortag der Tat ein erweitertes Umgangsrecht zugesprochen bekommen
haben. "Die Angeschuldigte war getrieben vom tiefen Gefühl der
Niederlage", heißt es in der Anklage. Sie habe in der Vorstellung
gehandelt, niemand außer sie selbst habe ein Recht auf ihre Tochter. Die
Anklage lautet auf Mord.
Hier
zum Artikel Mordprozess in Essen
Mutter gesteht Tötung der sechsjährigen
Tochter
Ebenso
ist der nächste Beitrag durchaus
betonenswert, denn auch hier wird heuchlerisch gelebt in der Gesellschaft.
Die Strafrechtlerin Arabella Pooth über die Schwierigkeit,
Wahrheit zu rekonstruieren, und den Unterschied zwischen »strafbar« und
»moralisch fragwürdig«.
"Frauen müssen wissen, dass sie durch eine falsche Aussage
das Leben eines Menschen zerstören können" – News vom 18. August 2022
Für Spiegel-Online hat Nina Ponath die Strafrechtlerin Arabella
Pooth interviewt, die als Fachanwältin für Strafrecht, vor allem bei Tötungs-
und Sexualdelikten, tätig ist. Ein Auszug aus dem ausführlichen Gespräch:
Ich
gebe hier nur einige Aussagen. Den Artikel kann jeder selber im Spiegel
nachlesen.
- Ich bin Strafverteidigerin und habe deshalb laufend mit solchen
Fällen zu tun – auch aktuell. Ich muss da natürlich an der Oberfläche bleiben
wegen meiner Verschwiegenheitspflicht. Grundsätzlich kann man aber sagen: Eine
Falschbeschuldigung vernichtet fast immer die Existenz. Verlust von Job,
Ehefrau oder Freunden ist fast immer die Folge. Selbst, wenn sich am Ende
herausstellt, dass die Vorwürfe falsch waren, bleibt oft ein Reputationsschaden
zurück, den man gar nicht oder nur sehr schwer wieder reparieren kann. Ich
hatte zum Beispiel einmal den Fall, dass einem Mandanten von mir noch während
des laufenden Verfahrens das Sorgerecht für seine eigene Tochter entzogen
wurde. Seine Ex-Frau Frau hatte die Beschuldigung als Gelegenheit genutzt,
obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. Der Mann wurde
freigesprochen.
- Ein Beschuldigter ist natürlich immer in der Defensive. Erst
recht ein zu Unrecht Beschuldigter. Im Bereich der Sexualdelikte schlägt einem
da viel Hass entgegen, wenn der Fall bekannt wird. Manchmal ist es sinnvoll, in
die Offensive zu wechseln, um das Verfahren möglichst frühzeitig in eine andere
Richtung zu lenken. Polizei und Justiz sind heutzutage sehr ergebnisoffen. Das
ändert natürlich nichts am Reputationsverlust der Beschuldigten.
Vergewaltigung
ja oder nein:
- Das ist besonders in Situationen der Fall, in denen eine Partei
keine Lust zum Sex hat. Der Unterschied zwischen subjektiver Unlust und einem
externen Bitten oder Drängen würde dann gedanklich so verschwimmen, dass die
Betroffenen selbst nicht mehr beantworten können, wie freiwillig der Sex nun
war. Bei solch auseinanderklaffenden Erwartungen kann es passieren, dass Frauen
weiter gehen, als sie eigentlich wollen.
- Es kann passieren, dass die Frau das wirklich so empfindet und
mit der Überzeugung "Ich wollte es nicht, ich habe mich drängen lassen"
zur Polizei geht. Vielleicht hat sie auch Angst vor ungeschütztem
Geschlechtsverkehr und fühlt sich deshalb schlecht. Dabei vergisst sie einen
entscheidenden Punkt: Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn vor dem Sex
"Ich will das nicht" gesagt oder signalisiert wurde. Wenn das
ausbleibt – eben weil die Frau gefallen wollte und mitgemacht hat –, sprechen
wir nicht von einer Vergewaltigung.
Dann mag der Mann moralisch fragwürdig sein, ein Straftäter ist
er nicht.
Hier
ist sowieso auffallend, das versschieden gewertet und gewichtet wird. Männer
sind zumeist moralisch im Nachteil, sie werden zur gleichen Sache moralisiert
und dämonisiert oft ganz im Gegensatz zu den Frauen.
Frauen
als Luder, Hure, als Fremdgängerin, untreues Weib zu bezeichnen ist kaum mehr
zu finden. Es wird harmonisiert und selbst das Opfer Ehemann oder Freund gerät
in ein schlechteres Licht.
- Über Sexualdelikte öffentlich zu sprechen ist generell
schwierig. Es ist ein sensibles Thema. Immer wieder wird die Forderung laut,
dass einer Frau, die behauptet, vergewaltigt worden zu sein, pauschal geglaubt
werden sollte. Das ist juristisch gesehen natürlich völliger Quatsch und stünde
in keiner Weise im Einklang mit unserem Rechtssystem. Daran wird aber deutlich,
dass gerade das Thema Falschbeschuldigung im Bereich der Sexualdelikte in der
Öffentlichkeit schwer zu diskutieren ist. Es ist aber wichtig, das zu tun.
Frauen müssen wissen, dass sie eine falsche Beschuldigung nicht einfach
aussprechen dürfen und sich dadurch auch strafbar machen können. Ihnen muss
klar sein, dass sie durch eine falsche Aussage das Leben eines Menschen
zerstören können.
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